Neuer Luftreinhalteplan für Hamburg


Endlich – über zwei Jahre, nachdem das Hamburger Verwaltungsgericht die Stadt dazu verurteilt hat, einen wirksamen Luftreinhalteplan auf den Weg zu bringen, liegt der Entwurf nun vor. Bis zum 23. Juni 2017 können alle Bürger*innen und die Umweltverbände dazu Stellung nehmen – und das sollten sie auch tun. Jetzt entscheidet sich, welche Maßnahmen für eine bessere Luft in Hamburg in den nächsten Jahren umgesetzt werden, bzw. ob der Senat noch einmal nacharbeiten muss.

Hier geht es zur Musterstellungnahme des BUND. Dort finden Sie auch den Link zum neuen Planentwurf, der vom 8. Mai bis zum 8. Juni 2017 öffentlich ausliegt.
 

Informationen zur BUND-Klage gegen die zu hohe Stickstoffdioxid-Belastung in Hamburg finden Sie in unseren Pressemitteilungen.
 

Was können Sie noch tun?

Als Anwohnerinnen müssen Sie die Schadstoffbelastung nicht einfach hinnehmen.

Bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle können Sie einen Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen stellen, wenn die Abgaswerte nachweislich über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Die Behörde muss diesen Antrag innerhalb von drei Monaten prüfen und Ihnen einen Bescheid ausstellen, gegen den Sie im Ablehnungsfall Widerspruch einlegen bzw. gerichtlich vorgehen können.

Je mehr Menschen einen solchen Antrag stellen, desto größer ist der Druck auf Behörden und Senat, zu reagieren.

Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.