Volksentscheid UNSER HAMBURG – UNSER NETZ erfolgreich: Energienetze in Öffentliche Hand!

 

Am 22. September 2013 stimmten die Hamburger Bürgerinnen und Bürger in einem Volksentscheid über den Rückkauf der Hamburger Energienetze ab. Das Referendum war erfolgreich: Die Stadt soll die Energienetze und die Fernwärmeversorgung wieder zu 100 % von Vattenfall und E.on in die Öffentliche Hand holen. Mit einer knappen aber eindeutigen Mehrheit haben 50,9 % für die vollständige Rekommunalisierung gestimmt. Die bisherige 25,1%-Beteiligung der Stadt an den Netzgesellschaften hat den HamburgerInnen nicht gereicht.

Der Volksentscheid wurde von der Volksinitiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ initiiert, welche bereits 2010 von sechs Organisationen gemeinsam gegründet wurde. Zu den Gründerorganisationen zählten neben dem BUND Hamburg der Bereich Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost, die Verbraucherzentrale Hamburg, Attac Hamburg, die Initiative Moorburgtrasse stoppen! sowie ROBIN WOOD.

UnterstützerInnen

Beim Volksbegehren haben hunderte Aktive Unterschriften für die Netzübernahme gesammelt. 116.187 Menschen haben unterschrieben. Zum Volksentscheid waren wieder hunderte Aktive für kommunale Netze unterwegs. Außerdem wurde die Initiative von einigen Partnerorganisationen und Unternehmen unterstützt.

Die Bündnispartner

Über 50 Hamburger Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere aus den Bereichen Umwelt, Kirche, Verbraucher- und Mieterschutz, beteiligten sich von 2010 bis 2013 im überparteilichen Bündnis der Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ. So unterschiedlich die Ansätze der Organisationen sind, trafen sie sich in der Forderung nach der vollständigen Übernahme der Hamburger Energienetze in die Öffentliche Hand. Das Bündnis war unabhängig von Parteien und Unternehmen.

Die Bündnispartner beteiligten sich je nach ihren Möglichkeiten mit unterschiedlichen Beiträgen. Einige leisteten viel aktive Unterstützung und inhaltliche Beiträge, andere gaben Geld, stellten Räume zur Verfügung oder nutzten ihre Kommunikationsmedien. Es fanden regelmäßige Treffen zum weiteren Vorgehen der Volksinitiative statt.

Anlass

Der Anlass zur Gründung einer Volksinitiative ergab sich aus den zwischen 2014 und 2019 auslaufenden Konzessionsverträgen, die die Freie und Hansestadt Hamburg mit den jeweiligen Energienetzbetreibern geschlossen hatte. Da Konzessionsverträge in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren geschlossen werden, ergab sich die Chance, die Netze zurück in die Öffentliche Hand zu überführen. Dafür sprachen 10 Gute Gründe:

  1. Daseinsvorsorge: Die Versorgung mit Strom und Wärme gehört zur Grundsicherung der Bevölkerung. Ihre Ausgestaltung darf nicht den Interessen einzelner, rein profitorientierter Konzerne untergeordnet werden.
  2. Zukunft: Die Entscheidung, wer die Netze bekommt, gilt für 20 Jahre. Die BürgerInnen können die Weichen für mehr Klimaschutz stellen und verhindern, dass die Fernwärme unwiderruflich an Vattenfall fällt.
  3. Gestaltungsfreiheit: Die 25,1%-Beteiligung der Stadt an den Netzgesellschaften bringt kaum Einfluss, sondern sichert lediglich die Marktmacht von Vattenfall und E.on. Mit dem Volksentscheid wird Hamburg wieder unabhängig.
  4. Gemeinwohl: Ein kommunaler Netzbetreiber ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Hierzu gehören faire Netzentgelte und angemessene Fernwärmepreise ebenso wie gesicherte Arbeitsplätze.
  5. Versorgungssicherheit: Die Stadt selbst hat das stärkste Interesse an einer zuverlässigen und kostengünstigen Energieversorgung. Das Know-How im Netzbetrieb bleibt erhalten, die MitarbeiterInnen werden übernommen.
  6. Gutes Geschäft: Die Netzübernahme kann aus den sicheren Einnahmen des Betriebs bezahlt werden. Der Haushalt wird nicht belastet. Bundesweit haben bereits 170 Kommunen ihre Netze wieder übernommen.
  7. Gewinne: Jede Hamburgerin und jeder Hamburger ist darauf angewiesen, die Energienetze zu nutzen und muss dafür zahlen. Dann sollen die Gewinne aus dem Netzbetrieb und der Wärmeversorgung auch in Hamburg bleiben.
  8. Klimaschutz: Der Umbau und das Management der lokalen Verteilnetze und der Fernwärme spielen eine entscheidende Rolle für eine dezentrale und effiziente Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien.
  9. Demokratische Kontrolle: Nur unter demokratischer Kontrolle können die verschiedenen Interessen im Sinne des Gemeinwohls abgewogen werden: faire Energiepreise, sichere Arbeitsplätze, Investitionen in die Energiewende.
  10. Transparenz: Ein kommunaler Netzbetreiber muss seine Geschäftstätigkeiten und seine Preisgestaltung offen legen – für alle BürgerInnen nachvollziehbar im Sinne des Transparenzgesetzes.


Schritte auf dem Weg zum Volksentscheid

Volksabstimmungen durchlaufen in Hamburg drei Ebenen: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Die zur Abstimmung stehende Thematik muss auf jeder der drei Ebenen ausreichend Resonanz in der Bevölkerung erhalten, um Erfolg zu haben. Kommt ein Volksentscheid zu einem positiven Ergebnis, ist der Hamburger Senat zur Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen verpflichtet.

Im ersten Schritt muss eine Volksinitiative mindestens 10.000 Unterschriften innerhalb von sechs Monaten sammeln, daraufhin befasst sich das Parlament mit der Thematik. UNSER HAMBURG – UNSER NETZ sammelte 2010 insgesamt 17.726 Unterschriften und machte damit deutlich, dass ein breites Interesse in der Bevölkerung am Rückkauf der Energienetze besteht.

Auch im Rahmen des zweiten Schrittes, dem Volksbegehren, werden Unterschriften gesammelt. In einem Zeitraum von 21 Tagen müssen mindestens 5% der Hamburger Wahlberechtigten für das Anliegen des Volksbegehrens unterzeichnen. Mit 116.187 Unterschriften sammelte UNSER HAMBURG – UNSER NETZ weit mehr als die notwendigen 62.732.

Im letzten Schritt der Volksabstimmung, dem Volksentscheid, werden keine Unterschriften sondern Stimmen gesammelt. Am 22. September 2013 wurden daher alle Hamburger Wahlberechtigten gefragt, ob sie eine vollständige Übernahme der Hamburger Energienetze in die öffentliche Hand fordern. Auch dieser Schritt war erfolgreich: insgesamt stimmten 50,9% der HamburgerInnen für den Rückkauf der Netze.

Nach dem Volksentscheid

In Hamburg entfaltet das Ergebnis eines Volksentscheids eine bindende Wirkung. Der Senat erhielt am 22. September 2013 einen klaren Auftrag aus der Bevölkerung, die Energienetze wieder zu 100% von Vattenfall und E.on in die Öffentliche Hand zu holen.

Seit Februar 2014 ist daher die Stromnetz Hamburg GmbH wieder vollständig im Besitz der Stadt. Im anschließenden Konzessionsverfahren erhielt das städtische Unternehmen die Wegenutzungsrechte für das Hamburger Stromnetz vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2034 (Wegenutzungsvertrag Strom). Die Stromnetz Hamburg GmbH kommt in ihrem Gesellschaftsvertrag den Forderungen des Volksentscheids nach und verpflichtet sich den Aufgaben der Daseinsvorsorge, des Klimaschutzes sowie der Integration Erneuerbarer Energien in das Stromnetz.

An der Netzgesellschaft Gas ist die Freie und Hansestadt Hamburg derzeit lediglich mit 25,1% beteiligt, die anderen 74,9% werden von der HanseWerk AG (vormals E.on Hanse AG) gehalten. Für die Umsetzung des Volksentscheids wurde am 28. November 2014 der Konsortialvertrag Gas dahingehend geändert, dass der Stadt eine Kaufoption der HanseWerk-Anteile zum 01. Januar 2018 eingeräumt wurde. Der Konzessionsvertrag Gas hat eine reguläre Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 und kann außerordentlich auf den 31. Dezember 2016 gekündigt werden (Konsortialvertrag Gas, Drucksache 20/14065).

Im Fall der Fernwärme hat die Stadt Hamburg ebenfalls eine Kaufoption ausgehandelt. Zum 01. Januar 2019 kann die Stadt die Geschäftsanteile der Vattenfall GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen an der Wärmegesellschaft Hamburg erwerben. Die Kaufoption gilt neben dem Fernwärmenetz auch für die Erzeugungsanlagen (Konsortialvertrag Wärme, Drucksache 20/10666).

Der neue Senat hat sich der Umsetzung des Volksentscheids angenommen (Koalitionsvertrag). Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Der BUND sieht sich in der Verantwortung, die Einhaltung der dafür notwendigen Schritte zu überprüfen.



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