Volksabstimmungen durchlaufen in Hamburg drei Ebenen: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Die zur Abstimmung stehende Thematik muss auf jeder der drei Ebenen ausreichend Resonanz in der Bevölkerung erhalten, um Erfolg zu haben. Kommt ein Volksentscheid zu einem positiven Ergebnis, ist der Hamburger Senat zur Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen verpflichtet.
Im ersten Schritt muss eine Volksinitiative mindestens 10.000 Unterschriften innerhalb von sechs Monaten sammeln, daraufhin befasst sich das Parlament mit der Thematik. UNSER HAMBURG – UNSER NETZ sammelte 2010 insgesamt 17.726 Unterschriften und machte damit deutlich, dass ein breites Interesse in der Bevölkerung am Rückkauf der Energienetze besteht.
Auch im Rahmen des zweiten Schrittes, dem Volksbegehren, werden Unterschriften gesammelt. In einem Zeitraum von 21 Tagen müssen mindestens 5% der Hamburger Wahlberechtigten für das Anliegen des Volksbegehrens unterzeichnen. Mit 116.187 Unterschriften sammelte UNSER HAMBURG – UNSER NETZ weit mehr als die notwendigen 62.732.
Im letzten Schritt der Volksabstimmung, dem Volksentscheid, werden keine Unterschriften sondern Stimmen gesammelt. Am 22. September 2013 wurden daher alle Hamburger Wahlberechtigten gefragt, ob sie eine vollständige Übernahme der Hamburger Energienetze in die öffentliche Hand fordern. Auch dieser Schritt war erfolgreich: insgesamt stimmten 50,9% der HamburgerInnen für den Rückkauf der Netze.