Am 1. Juli 2015, fast genau ein Jahr nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung hat der Europäische Gerichtshof ein weitreichendes Urteil für den Gewässerschutz in den Mitgliedsstaaten gesprochen.
Die Planungsbehörden müssen nun belegen, wie trotz Elbvertiefung und der damit einhergehenden weiteren Verschlechterung der Gewässersituation auf absehbare Zeit einer guter Gewässerzustand in der Tideelbe erreicht werden kann.
Gleichzeitig hat der EuGH die Anforderungen an eine Ausnahmeerteilung verschärft. Eine solche Ausnahme wird immer dann notwendig, wenn sich der Zustand eines Gewässers durch einen geplanten Eingriff verschlechtert, dieser aber aufgrund übergeordneten öffentlichen Interesses dennoch erfolgen soll.