EuGH fordert beseren Gewässerschutz!

Die Initiative "Hamburg für die Elbe" vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Am 1. Juli 2015, fast genau ein Jahr nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung hat der Europäische Gerichtshof ein weitreichendes Urteil für den Gewässerschutz in den Mitgliedsstaaten gesprochen.

Die Planungsbehörden müssen nun belegen, wie trotz Elbvertiefung und der damit einhergehenden weiteren Verschlechterung der Gewässersituation auf absehbare Zeit einer guter Gewässerzustand in der Tideelbe erreicht werden kann.

Gleichzeitig hat der EuGH die Anforderungen an eine Ausnahmeerteilung verschärft. Eine solche Ausnahme wird immer dann notwendig, wenn sich der Zustand eines Gewässers durch einen geplanten Eingriff verschlechtert, dieser aber aufgrund übergeordneten öffentlichen Interesses dennoch erfolgen soll.

Angesichts des enormen Eingriffs in die Tideelbe sieht der BUND keine Notwendigkeit für eine weitere Elbvertiefung. Für die wenigen Schiffe, die Hamburg aufgrund ihres Tiefgangs nicht anlaufen können, gibt schon heute Alternativen. Der speziell für große Schiffe gebaute Tiefwasserhafen JadeWeserPort (JWP) in Wilhelmshaven wurde extra für solche Fälle geplant und für rund 600 Millionen Euro fertiggestellt. Aufgrund der Konkurrenz der deutschen Seehäfen werden dort derzeit aber nur wenige Schiffe pro Woche abgefertigt – eine volkswirtschaftlich verheerende Fehlentwicklung.

Kurz vor Weihnachten geht die Auseinandersetzung weiter. Vom 19. bis zum 21. Dezember wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erneut über die Elbvertiefung verhandeln.



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