Um insbesondere solche alten und wertvollen Bäume zu schützen, muss Hamburg umgehend eine gesonderte Verordnung erlassen, um Bäume als Naturdenkmale unter Schutz zu stellen. Damit hätte zum Beispiel eine mehr als 140 Jahre alte Rosskastanie an der Rothenbaumchaussee, die 2007 einer Baumaßnahme weichen musste, gerettet werden können.
In Hamburg gibt es bislang nur einen einzigen Baum der über das Naturschutzgesetz als Naturdenkmal ausgewiesen wurde. Berlin hingegen hat mit einer entsprechenden Verordnung rund 600 Bäume geschützt. Gerade der Erhalt von Bäumen sollte in jeder Stadt ein zentrales Anliegen sein. Die Finanzausstattung in der Hansestadt ist dafür aber beschämend niedrig. Während in Hamburg verwaltungsintern zehn Euro pro Baum und Jahr veranschlagt werden, stehen beispielsweise im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 56 Euro und in Bremen 34 Euro für die Baumpflege zur Verfügung. Im „Kleingedruckten“ wird diese Mangelverwaltung auch offiziell zugegeben. So beziffert die BSU im Haushaltsplan 2013/2014 das Defizit für „verkehrssicherheitsrelevante Straßenbaumpflegemaßnahmen“ mit 70 Prozent.
Die Bäume auf Privatgrundstücken können ebenfalls deutlich besser vor dem Zugriff der Grundstücksbesitzer und damit oft vor der Kettensäge geschützt werden. Zwar gibt es in Hamburg eine Baumschutzverordnung, die für jede Fällung von Bäumen mit einem Durchmesser von über 25 Zentimetern eine Genehmigung erfordert. Ein Vergleich der Genehmigungspraxis der einzelnen Bezirke legt jedoch den Verdacht nahe, dass eine solche oft allzu leichtfertig erteilt wird. Während etwa in Bergedorf im Mittel 14 Prozent der Fällanträge abgelehnt werden, sind es in Eimsbüttel knapp über zwei Prozent.
Besonders problematisch für den Baumschutz ist die Hamburger Bauordnung (HBauO, § 61). Diese ermöglicht vereinfachte Verfahren, die keine integrierte Abprüfung des Baumschutzes mehr vorsehen. Bei jedem vierten dieser Verfahren ist in den letzten Jahren die für Bauherren dennoch vorgeschriebene gesonderte Genehmigung nach der Baumschutzverordnung für die Fällungen nicht eingeholt worden (Drs. 20/1110). Verschiedene Bezirke wollten diese Genehmigungspraxis inzwischen wieder zu Gunsten des Baumschutzes ändern, doch der Senat blockt dies seit Jahren ab.
Es braucht endlich einen klaren Gestaltungswillen der Politik auf Landes- und Bezirksebene, damit Hamburg nicht weiterhin jährlich Tausende von Bäumen verliert!