Baumschutz in Hamburg - Hamburg verliert jedes Jahr mindestens 6.000 Bäume

Zum Ende der „Fällsaison“ am 28. Februar 2014 hat der Hamburger Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Zahlen für die bisher bekannten Baumfällungen im Winter 2013/14 veröffentlicht und mit den Daten der letzten zehn Jahre verglichen. Demnach sind die Fällzahlen an Hamburgs Straßen seit einem „Hoch“ im Jahr 2008 zwar rückläufig - berücksichtigt man jedoch auch den Rückgang der Nachpflanzungen, verliert die Stadt im Mittel jährlich immer noch über 1.000 Straßenbäume. Rechnet man die Fällungen und Pflanzungen in den Parks dazu, ergibt sich ein Nettoverlust von insgesamt über 3.000 Bäumen. Einschließlich der Fällungen und der fehlenden Ersatzpflanzungen auf privaten Grundstücken geht der BUND in einer konservativen Schätzung von einem jährlichen Substanzverlust von mindestens 6.000 Bäumen pro Jahr in Hamburg aus.

Diese Bilanz ist verheerend. Wenn Hamburg seinen Ruf als ‚Grüne Stadt’ nicht verlieren will, muss beim Baumschutz grundsätzlich umgesteuert werden. Es darf in der Stadt kein Baum mehr gefällt werden, der nicht mindestens eins zu eins ersetzt wird.

Fällungen und Nachpflanzungen
Nettoverlust Straßenbäume
Nettoverlust Parkbäume

 

Ein aktuelles und symptomatisches Beispiel ist die Umgestaltung des Lohmühlenparks in St. Georg. Hier wurden im Februar 2014 50 zum Teil wertvolle Bäume gefällt, als Ausgleich aber nur 30 nachgepflanzt. Noch viel dramatischer war die Situation im Rahmen der Internationalen Bauausstellung IBA und der Gartenschau igs. Hier wurden insgesamt rund 5.000 Bäume gefällt und bis heute fehlt eine belastbare Angabe zur Anzahl der Nachpflanzungen.

Grundsätzlich reicht selbst ein rechnerischer Eins-zu-eins-Ausgleich bei weitem nicht aus, um Baumverluste zu kompensieren. Das für die ökologischen Effekte der Sauerstoffproduktion und der Filterung von Luftschadstoffen entscheidende Kronenvolumen etwa einer 100-jährigen Buche ist bis zu 2.000 Mal größer als das Volumen eines frisch gepflanzten Exemplars!

Um insbesondere solche alten und wertvollen Bäume zu schützen, muss Hamburg umgehend eine gesonderte Verordnung erlassen, um Bäume als Naturdenkmale unter Schutz zu stellen. Damit hätte zum Beispiel eine mehr als 140 Jahre alte Rosskastanie an der Rothenbaumchaussee, die 2007 einer Baumaßnahme weichen musste, gerettet werden können.

In Hamburg gibt es bislang nur einen einzigen Baum der über das Naturschutzgesetz als Naturdenkmal ausgewiesen wurde. Berlin hingegen hat mit einer entsprechenden Verordnung rund 600 Bäume geschützt. Gerade der Erhalt von Bäumen sollte in jeder Stadt ein zentrales Anliegen sein. Die Finanzausstattung in der Hansestadt ist dafür aber beschämend niedrig. Während in Hamburg verwaltungsintern zehn Euro pro Baum und Jahr veranschlagt werden, stehen beispielsweise im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 56 Euro und in Bremen 34 Euro für die Baumpflege zur Verfügung. Im „Kleingedruckten“ wird diese Mangelverwaltung auch offiziell zugegeben. So beziffert die BSU im Haushaltsplan 2013/2014 das Defizit für „verkehrssicherheitsrelevante Straßenbaumpflegemaßnahmen“ mit 70 Prozent.

Die Bäume auf Privatgrundstücken können ebenfalls deutlich besser vor dem Zugriff der Grundstücksbesitzer und damit oft vor der Kettensäge geschützt werden. Zwar gibt es in Hamburg eine Baumschutzverordnung, die für jede Fällung von Bäumen mit einem Durchmesser von über 25 Zentimetern eine Genehmigung erfordert. Ein Vergleich der Genehmigungspraxis der einzelnen Bezirke legt jedoch den Verdacht nahe, dass eine solche oft allzu leichtfertig erteilt wird. Während etwa in Bergedorf im Mittel 14 Prozent der Fällanträge abgelehnt werden, sind es in Eimsbüttel knapp über zwei Prozent.

Besonders problematisch für den Baumschutz ist die Hamburger Bauordnung (HBauO, § 61). Diese ermöglicht vereinfachte Verfahren, die keine integrierte Abprüfung des Baumschutzes mehr vorsehen. Bei jedem vierten dieser Verfahren ist in den letzten Jahren die für Bauherren dennoch vorgeschriebene gesonderte Genehmigung nach der Baumschutzverordnung für die Fällungen nicht eingeholt worden (Drs. 20/1110). Verschiedene Bezirke wollten diese Genehmigungspraxis inzwischen wieder zu Gunsten des Baumschutzes ändern, doch der Senat blockt dies seit Jahren ab.

Es braucht endlich einen klaren Gestaltungswillen der Politik auf Landes- und Bezirksebene, damit Hamburg nicht weiterhin jährlich Tausende von Bäumen verliert!



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