Testament für die Zukunft: "Was bleibt, wenn wir gehen?"

Sie engagieren sich für die Umwelt, die Natur liegt Ihnen am Herzen? Warum nicht konsequent bleiben und über den Tod hinaus für diese Ziele stehen? Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis für den BUND sichern Sie langfristig unseren Einsatz für eine lebenswerte Welt.

Gestalten Sie aktiv Zukunft: Regeln Sie Ihren Nachlass und bedenken Sie den BUND in Ihrem Testament. Sie haben keine Erben? Die Natur ist mit ihrer Artenvielfalt und ihrem Reichtum an Ökosystemen mehr denn je gefährdet. Im Umweltschutz ist Ihre testamentarische Zuwendung gut investiert.

Stellen Sie uns Ihre Fragen. Bestellen Sie unsere Informationsmaterialien per Telefon, Fax oder E-Mail ober nutzen Sie das Rückruf-Formular. Ich bin gern für Sie da

Ihre Almuth Wenta

Erbe für die Natur – Mein Letzter Wille: Formen der Unterstützung für den BUND:

  • Vermächtnis
  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Vertrag zu Gunsten Dritter im Todesfall
  • BUND als Alleinerbe

Der BUND fungiert auch als Testamentsvollstrecker.

BUND-Ratgeber für mein Testament

Wie setze ich ein Testament auf? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Wie sichere ich, dass mein letzter Wille auch umgesetzt wird?
Auf diese und andere Fragen finden Sie Antworten in unserem "BUND-Ratgeber für mein Testament".

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Testament, die verschiedenen Möglichkeiten für eine testamentarische Verfügung und wichtige Tipps zum Thema. Außerdem stellt sich der BUND mit seinen Schwerpunktthemen vor.
Mehr...

Jetzt "BUND-Ratgeber für mein Testament" bestellen

Wir sind für Sie da: Beratung und Vorsorge

Auf der Webseite des Bundesverbandes finden Sie eine Übersicht über alle Beratungs- und Vorsorgeangebote des BUND.

Zur Übersicht



Ihre Ansprechpartnerin:
Almuth Wenta

Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Tel.  (0 30) 2 75 86-474
Fax: (0 30) 2 75 86-440
almuth.wenta@bund.net

Gerne rufe ich Sie auch zurück, nutzen Sie dazu bitte dieses Rückruf-Formular

Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse zu Gunsten des BUND kommen zu einhundert Prozent dem Umwelt- und Naturschutz zu Gute. Der BUND  ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Suche

Zur diesjährigen Mitgliederversammlung plant der BUND Hamburg eine Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung. Einzelheiten dazu finden Sie hier.