BUND Hamburg fordert Baustopp von Bürgermeister von Beust
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 12. Februar 2002 eine Beschwerde der Hansestadt Hamburg zur Verwaltungsgerichtsentscheidung vom 10.10.2001 abgewiesen und damit bestätigt, dass ein bestehendes hochwertiges Naturschutzgebiet wie die Haseldorfer Marsch nicht für ein Ausgleichsprojekt umgestaltet werden darf. Die Konzeption stellt vielmehr selbst einen Eingriff dar. Das OVG ist damit erneut der Argumentation der Naturschutzverbände gefolgt.
Vor dem Hintergrund der rechtswidrigen Ausgleichsmaßnahme für die Zerstörung des Mühlenberger Lochs fordert der BUND den Ersten Bürgermeister der Hansestadt Ole von Beust auf, die Bauarbeiten im Mühlenberger Loch umgehend zu stoppen.
„Die Voraussetzungen für eine rechtskonforme Abwicklung des Gesamtprojektes sind nicht mehr gegeben“, sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Die neue Regierung ist mit dem Grundsatz angetreten, für Recht und Ordnung zu sorgen. Es ist nun an der Zeit, damit Ernst zu machen und insbesondere zu verhindern, dass noch mehr Steuergelder in ein zunehmend rechtswidriges Vorhaben versenkt werden.“