29. Mai 2002
Hamburg darf Verbraucherschutz nicht blockieren
Am Freitag steht im Bundesrat das Verbraucherinformationsgesetz zur Abstimmung. BUND Hamburg und Verbraucher-Zentrale Hamburg fordern den Senat auf, dem Gesetz zuzustimmen. Die Länder Bayern, Hessen und Thüringen haben empfohlen, das Gesetz abzulehnen. Hamburg hat bei der ersten Befassung des Bundesrates als einziges CDU-geführtes Bundesland dafür gestimmt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Jetzt sollte Hamburg Farbe bekennen und bei der entscheidenden Abstimmung für das Gesetz stimmen. Sonst droht der Verbraucherschutz aus parteitaktischen Gründen auf der Strecke zu bleiben.
"Der aktuelle Futtermittelskandal zeigt, dass jede Chance zur Stärkung des Verbraucherschutzes genutzt werden muss. Das Verbraucherinformationsgesetz gäbe den Behörden erstmalig klare Grundlagen, um bei einem Lebensmittelskandal Ross und Reiter zu nennen", so Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucher-Zentrale Hamburg.
Verbraucher-Zentrale und BUND halten das zur Abstimmung stehende Verbraucherinformationsgesetz nur für einen ersten Schritt zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz. Die Verbände fordern darüber hinaus, dass auch Unternehmen zur Auskunft verpflichtet und neben Lebensmitteln auch andere Produkte sowie Dienstleistungen einbezogen werden. "Sollte selbst dieses Gesetz, das ohnehin nur einen Kompromiss darstellt, mit Hilfe Hamburgs auf der Strecke bleiben, so ist dies unverantwortlich und ein offener Schlag ins Gesicht der verunsicherten Verbraucher", sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND.
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