4. Februar 2003
Schleswig-Holstein hilft Hamburg, das Naturschutzrecht zu umgehen
Die auf der heutigen gemeinsamen Kabinettssitzung von Hamburg und Schleswig-Holstein getroffene Vereinbarung zum naturschutzrechtlichen Ausgleich droht nach Ansicht des BUND den Charakter des "grünen" Hamburgs dramatisch zu ändern und entspricht nicht den Vorgaben des Hamburger und des Bundesnaturschutzgesetzes.
So regelt das Naturschutzrecht klar die sogenannte Ausgleichsfrage: Ausgleich und Ersatz sind direkt oder zumindest im räumlich-funktionalen Umfeld des Eingriffes abzuarbeiten. Erst wenn dies unmöglich ist, kann eine sogenannte Ausgleichsabgabe relativ frei verwendet werden.
Der BUND sieht trotz Umsetzungsstau für bereits festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen auch in Zukunft genügend sinnvolle Flächen im Hamburger Staatsgebiet. Insbesondere zum Süderelberaum haben die Naturschutzverbände in jüngster Zeit Vorschläge gemacht und bei der Behörde für Bauen und Verkehr liegen bereits eigene Vorschläge für Ausgleichspotentiale in Hamburg in der Schublade.
"Ein Ausgleich in Hamburg für verloren gegangene Freiflächen dient sowohl dem Naturschutz als auch der Naherholung. Ohne diese aufwertenden Maßnahmen in den noch verbleibenden Freiräumen wird Hamburg nicht zuletzt sein Image als "grüne Stadt" verlieren", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. "Wir fordern daher, auch zukünftig Ausgleich und Ersatz in Hamburg umzusetzen."
Mit Verärgerung hat der BUND zur Kenntnis genommen, dass trotz der im Jahre 2000 gemeinsam mit den Hamburger Behörden und der Landwirtschaft erarbeiteten Rahmenbedingungen zur Eingriffsregelung in dieser wichtigen Frage die anerkannten Naturschutzverbände vorab nicht gehört wurden. "Dies läßt wenig Gutes für den angekündigten Dialog mit den gesellschaftlichen Interessenvertretungen zur "Wachsenden Stadt" erwarten", sagte Manfred Braasch abschließend.
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