29. Januar 2003
Mühlenberger Loch: Senator Uldall hat kein Interesse an Rechtsstaatlichkeit
Der gestern von Wirtschaftssenator Uldall verkündete Kapitulationsaufruf an die Gegner der Airbus-Werkserweiterung im Mühlenberger Loch belegt nach Ansicht des BUND, dass der Wirtschaftssenator kein Interesse an der Klärung hat, ob das Projekt dem geltenden Recht entspricht.
„Wer sich als Senatsvertreter mit den üblichen Standortlobeshymnen auf einem Baugelände bewegt, das bislang auf einer rechtswidrigen Baugenehmigung (15 VG 1383/2002) basiert und die legitimen Rechte von Anwohnern und Verbänden ins Lächerliche zieht, sollte sich nach seinem Rechtsverständnis fragen“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Das gesamte Verfahren bleibt aus Sicht des BUND weiterhin fragwürdig. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat im Oktober 2002 den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärt, das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat ebenfalls im letzten Jahr die wichtigste Ausgleichsmaßnahme für die Zerstörung des Europäischen Naturschutzgebietes für nicht rechtmäßig erklärt und das „Lex Airbus“ gilt als verfassungswidrig. Dazu kommt noch der offensichtlich rechtswidrige Planungstorso bezüglich der Start- und Landebahnlänge – all das ist weiterhin bei den Gerichten anhängig. „Es muss in Deutschland weiterhin möglich sein, gerade bei derart zweifelhaften Projekten eine Überprüfung vor Gericht zu erwirken“, so Manfred Braasch.
Der BUND wird in jedem Fall sein Verfahren weiterbetreiben und fordert Wirtschaftssenator Uldall auf, sich für eine schnelle Bearbeitung der Verfahren vor Gericht einzusetzen.
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