Das Werk hat mit der Zuschüttung des Mühlenberger Lochs derzeit 170 ha Fläche gewonnen. Weitere Flächenerweiterungen sind möglich, wenn erst einmal das Mühlenberger Loch im ökologisch wertvollsten Bereich zerstört ist;
Durch den neuen Deich am Mühlenberger Loch wird der alte Landesschutzdeich (Neß-Hauptdeich) überflüssig, die erneute Verlängerung der Landebahn in den Rosengarten – bereits seit 1998 geplant – liefert nun das Argument, ihn abzutragen;
Durch die Wegnahme des alten Deiches und die geplante Verlagerung der Straße Neß-Hauptdeich nach Osten kann Airbus auf das aufwändige Gate zur Überquerung der Straße verzichten und bekommt ein großes zusammenhängendes Werksgelände.
Die Stadt Hamburg hat offensichtlich dieses Ziel zu jedem Zeitpunkt unterstützt. In einer regelrechten Salamitaktik wurden immer nur gerade so viele Maßnahmen zum Planungsgegenstand erhoben, wie angesichts des Widerstandes vor Ort unbedingt notwendig war. So war beispielsweise die tatsächlich erforderliche Start- und Landebahnlänge von mehr als 3.000 Metern bereits 1998 bekannt, 1999 vom Senat versprochen, aber nicht Gegenstand des eigentlichen Planverfahrens.
Nun droht auf Kosten der Natur, der Einwohner Neuenfeldes und schließlich der Kulturlandschaft Altes Land die Rechnung von Airbus und der Verantwortlichen der Stadt aufzugehen. Das Verwaltungs- und das Naturschutzrecht werden weiterhin mit Füßen getreten und der Steuerzahler bezahlt dies mit mindestens 665 Millionen Euro.
„An Absurdität und Ignoranz wird dieses Verfahren nur noch dadurch übertroffen, dass trotz eines aktuell rechtswidrigen Planfeststellungsbeschlusses (VG Hamburg, 27. 08 2002, 15 VG 1383/2002) einfach weiter gebaut wird. Der gesamte Fall „Mühlenberger Loch“ ist ein Schlag gegen den Rechtsstaat“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.