7. April 2003
Verbleib belasteter Abwassermengen weiterhin unklar
Nachdem der BUND Hamburg und die GAL Anfang März 2003 die Einleitung von belastetem Dränagewasser aus der Großbaustelle Mühlenberger Loch in die Elbe aufgedeckt hatten, musste der BUND nun eine völlig unzureichende Datenlage feststellen.
Die erst nach mehrmaliger Aufforderung am vergangenen Freitag dem BUND vorgelegten Unterlagen sind unvollständig und lückenhaft. Die angeforderten Jahresberichte der Realisierungsgesellschaft, die die Eigenüberwachung der Abwasser des Sandspülbetriebes dokumentierten, sind zur Zeit nicht verfügbar. Offiziell heißt es, die Jahresberichte 2001 und 2002 befänden sich noch in Abstimmung. Laut Auflage des Planfeststellungs-beschlusses sind aber diese Daten drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres vorzulegen. Dabei geht es brisanter Weise auch um Analysen zu problematischen Schwermetallen und Arsen, die Experten im Schlickgrund des Mühlenberger Lochs erwartet haben.
„Wie die Behörde für Umwelt und Gesundheit (BUG) auf dieser dem BUND vorgelegten Datenlage der Einleitung von ungeklärtem Dränagewasser zustimmen konnte, bleibt völlig schleierhaft. Die Realisierungsgesellschaft kommt offensichtlich ihrer Berichtspflicht nicht nach und versucht, Entsorgungskosten durch geschicktes Umgehen der Auflagen zu sparen“, so Manfred Braasch, BUND-Landesgeschäftsführer.
Besonders schwerwiegend ist zudem, dass der umstrittene Bescheid der Behörde (BUG) vom 22.01.2003 ein „verdichtetes Messprogramm“ vorschreibt und diese Daten der Behörde „unverzüglich mitzuteilen“ sind. Auch diese Unterlagen sind dem BUND nicht vorgelegt worden. Zudem hätte nach Auffassung des BUND nicht die BUG, sondern nur die zuständige Planfeststellungsbehörde unter formaler Beteiligung der Umweltverbände diese Änderung der festgelegten Auflagen veranlassen können.
Weiterhin unklar ist auch der Verbleib von rund 340.000 Kubikmeter Dränagewasser, das in 2002 angefallen ist. Dies hat sich aus einer Kleinen Anfrage der Grünen (17/2222) ergeben.
Der BUND verlangt nun vom Umweltsenator Peter Rehaag, alle Daten, die der BUND bereits am 10. März 2003 angefordert hat, umgehend vorzulegen. „Der Umweltsenator sollte sich nicht länger zum Handlager der Realisierungsgesellschaft machen, sondern muss seiner Aufsichtspflicht als Fachsenator nachkommen“, so Manfred Braasch abschließend.
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