9. April 2003
Behörden-Gutachten weist grobe Mängel auf
Der BUND Hamburg hat heute bei der Behörde für Umwelt und Gesundheit (BUG) Widerspruch gegen den Einleitungsbescheid für belastetes Abwasser aus der Großbaustelle am Mühlenberger Loch eingelegt.
Besonders gravierend ist aus Sicht des BUND die Verletzung der Beteiligungsrechte der nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände. Bei der erfolgten Änderung der wasserrechtlichen Auflagen hätten diese formal beteiligt werden müssen. Weiterhin ist nicht die BUG, sondern nur die zuständige Planfeststellungsbehörde berechtigt, die entsprechenden Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zur Werksweiterung von Airbus zu ändern.
„Mit diesem jetzt zu Tage getretenen behördlichen Vorgehen setzt sich die Reihe von Verfahrensfehlern, Mauscheleien und Desinformation der Öffentlichkeit, die das gesamte Projekt A 380 in Hamburg begleitet haben, nahtlos fort. Die Einleitung verstößt eindeutig gegen das Wasserhaushaltsgesetz und der Erlaubnisbescheid ist nach unserer Einschätzung rechtwidrig“, sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Besonders fragwürdig sind auch die Details, die zur Genehmigung durch die BUG geführt haben. Der Behörde liegen offensichtlich bei weitem nicht alle Daten vor. Auch das vom Umweltsenator Rehaag zitierte Gutachten von Professor Sekoulov, das dem BUND in Auszügen vorliegt, zeigt gravierende Mängel. Um die Auswirkungen einer Ammonium-Einleitung herunterzuspielen, benutzt der Gutachter viel zu hohe Mengenangaben für die Vorbelastung der Elbe. So kommen laut Gutachten vom Oberlauf des Flusses mehr als zwei Millionen Kilogramm Stickstoff pro Tag in Hamburg an, tatsächlich sind dies aber nur rund 250.000 Kilogramm pro Tag, also fast nur ein Zehntel der „gutachterlichen“ Menge.
Der BUND geht davon aus, dass mit dem Widerspruch alle noch stattfindenden Einleitungen gestoppt werden. Gleichzeitig ist eine Akteneinsicht beantragt und der BUND fordert Umweltsenator Peter Rehaag erneut auf, alle Daten, die bereits am 10. März 2003 angefordert wurden, umgehend vorzulegen.
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