21. Mai 2003
Airbushalle basiert weiterhin auf rechtswidriger Grundlage
Der aktuelle Besuch von Bundeskanzler Schröder und die Übergabe der Werkshalle an Airbus zusammen mit Bürgermeister Ole von Beust ist nach Ansicht des BUND Hamburg ein äußerst zweifelhaftes mediales Spektakel.
Der entscheidende Planfeststellungsbeschluss vom Mai 2000, der die Grundlage für die gesamten Bauaktivitäten im Mühlenberger Loch darstellt, ist im laufenden Rechtsstreit vom Hamburger Verwaltungsgericht (15 VG 1383/2002) für rechtswidrig erklärt worden.
„Die zweifelhafte Zerstörung eines einzigartigen Europäischen Naturschutzgebietes und der derzeitige gerichtliche Verfahrensstand sollte eigentlich den Bundeskanzler zur Neutralität verpflichten“, sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Hamburg versucht zudem derzeit über den Bundesrat das Luftverkehrsgesetz so zu ändern, dass Enteignungen für Sonderflugplätze von Privatunternehmen möglich werden. Dies dient der zusätzlichen Landebahnverlängerung für Airbus und ist offensichtlich notwendig, da das umstrittene Landesgesetz „Lex Airbus“ verfassungsrechtlich nicht zu halten ist.
„Es ist zu befürchten, dass der Bundeskanzler sich erneut mit den „Totschlagargumenten“ Arbeitsplätze und Standort Deutschland vor den Karren spannen lässt und Rechtsnormen für ein Privatunternehmen passend gemacht werden“, so Manfred Braasch weiter. Bereits im Frühjahr 2000 hatte Bundeskanzler Schröder schon einmal zweifelhaften Einfluss auf die Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Zerstörung des Mühlenberger Lochs genommen.
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