25. Juli 2003
Hamburger Wirtschaftsbehörde blockiert Schutzgebietsmeldung an die Europäische Kommission
Der BUND Hamburg verurteilt die derzeitige Blockadehaltung der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (WBA) in Bezug auf die erforderliche Nachmeldung europäischer Schutzgebiet mit aller Schärfe. Auf Intervention der WBA war auf der Senatssitzung am Dienstag dieser Woche das Verfahren angehalten worden.
Bereits im April 2003 hat die Europäische Kommission aufgrund unzureichender Gebietsmeldungen entsprechend der sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die für den Naturschutz zuständigen Bundesländer müssen nun nach einem Zeitplan ihre jeweiligen Gebietsvorschläge dem Bundesumweltministerium mitteilen; die gesamte Nachmeldung muss bis zum
05. November 2003 in Brüssel vorliegen.
In Hamburg ist es erforderlich, insbesondere Bereiche der Elbe und einige Flächen in vorhandenen Naturschutzgebieten (z. B. Höltigbaum/Stellmoorer Tunneltal, Wittmoor) zu melden. Diese Gebietsnachmeldungen sind den Naturschutzverbänden bereits am 17. Juni 2003 vorgestellt worden, aus fachlicher Sicht gibt es keine Einwände.
„Die Zeit drängt, Deutschland ist das Schlusslicht bei der Ausweisung Europäischer Naturschutzgebiete, die Kommission macht klare Vorgaben. Es ist daher völlig unverständlich, warum die Wirtschaftsbehörde erneut mauert und damit die gesamte deutsche Meldung bis zum November gefährdet“, kritisierte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND.
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