21. November 2003

Hafengebiet rechtsfreier Raum: Bundesnaturschutzgesetz de facto außer Kraft

Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg e.V.

Verein zur Entwicklung der Elbinseln im Herzen Hamburgs

 

Botanischer Verein zu Hamburg e.V.

 

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Landesverband Hamburg e.V.

 

Die Naturschutzverbände Botanischer Verein und BUND Hamburg sowie der Verein „Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg“ sehen in der aktuell begonnenen Zerstörung des Rodewischhafens ein extremes Beispiel, wie im Hamburger Hafen bundesrechtswidrig mit wertvollen Naturschutzflächen umgegangen wird.

 

Es ist bundesweit einmalig, dass ein Gebiet von der Größe der Stadt Kopenhagen von den Vorgaben des Bundesrechts einfach ausgenommen wird. Wird zum Beispiel eine Wasserfläche im Hafen zugeschüttet, ist es kein Eingriff in die Natur. Findet die gleiche Maßnahme außerhalb des Hafens statt, gilt dies als Eingriff. Eingriffe an Land sind zwar auch per Gesetz Eingriffe, aber die Sonderstellung des Hafens führt dazu, dass Bauvorhaben ohne umfassende Beteiligung der Naturschutzverbände abgewickelt werden können und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unzureichend oder gar nicht umgesetzt werden. Zusätzlich problematisch ist, dass diese Praxis mittlerweile auch für hafenfremde Gewerbe wie zum Beispiel dem Mercedes Truck Point an der Hohen Schaar Anwendung findet.

 

„Auf vielen Flächen im Hafen haben sich wertvolle Biotope entwickelt. Der Rodewischhafen ist extrem arten- und strukturreich, hier brüten sogar seltene Vogelarten wie Säbelschnäbler, Rotschenkel oder Kiebitz. Bei den Pflanzen gibt es 10 Rote-Liste-Arten, zu denen auch der besonders bedrohte Schierlings-Wasserfenchel zählt“, erläutert Harald Köpke vom BUND. Zwar liegt für die Zerstörung des Rodewischhafens ein Planfeststellungsbeschluss vor, Ausgleich oder Ersatz ist aber nicht ernsthaft vorgesehen.

 

Die Politik hat dafür Sorge zu tragen, dass im Hafengebiet wie in jedem anderen Stadtgebiet die Vorgaben des Bundesnaturschutz eingehalten werden. Die Verbände fordern daher, dass 10 % des Hafengebiets für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgehalten werden und dass die anstehende Novelle des Hamburger Naturschutzgesetzes die bundesrechtlichen Regelungen endlich umsetzt, sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Für Rücksprachen:

Paul Schmid, BUND-Pressesprecher
Email: presse.hamburg@bund.net
Tel.: (040) 600387-12




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