21. Januar 2004

Die Spitzenkandidaten Mirow und von Beust brüskieren das Hamburger Parlament

Die vor der heute anstehenden Experten-Anhörung bekannt gewordene uneingeschränkte Befürwortung des geplanten Enteignungsgesetzes durch den SPD-Spitzenkandidaten Thomas Mirow und den CDU-Spitzenkandidaten Ole von Beust ist nach Ansicht des BUND Hamburg ein deutlicher Beleg dafür, dass in Hamburg auf die eigenständige Funktion der Legislative und auf eine inhaltliche Prüfung umstrittener Gesetze kein Wert mehr gelegt wird.

 

Das Enteignungsgesetz soll es ermöglichen, für die erneute und höchst strittige Start- und Landebahnverlängerung Grundstücksbesitzer zu enteignen, um anschließend mit Steuergeldern termingerecht die Infrastruktur für ein Privatunternehmen bauen zu können. Die neue Start- und Landebahn bedroht das Dorf Neuenfelde und perspektivisch den gesamten Kultur- und Naturraum des Alten Landes in Hamburg.

 

"Thomas Mirow und Ole von Beust bekundeten noch vor der heutigen Anhörung des Rechts- und Wirtschaftsausschusses zu diesem Gesetz ihre uneingeschränkte Unterstützung. Jeder Demokrat muss sich fragen, warum sich die Bürgerschaft und die Ausschüsse inhaltlich damit befassen sollen und namhafte Rechtswissenschaftler um ihre fachliche Einschätzung gebeten werden, wenn sich die beiden Spitzenkandidaten der großen Parteien bereits vorher festgelegt haben", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

 

Durch solche Verlautbarungen üben Mirow und von Beust unlauteren Druck auf ihre Bürgerschaftsfraktionen aus. „Kein Abgeordneter kann das Gesetz auf Grund der Experten-Anhörung aus demokratischen und rechtsstaatlichen Gründen ablehnen, ohne sich in diesem Punkt von seinem eigenen Spitzenkandidaten abzuwenden – im Wahlkampf ein undenkbarer Vorgang“, so Manfred Braasch.

 

Um so wichtiger sei es, dass die Liberale Partei, die Grünen sowie die Rechtsstaatliche Offensive, die Anhörung in den Ausschüssen mit der gebotenen Gründlichkeit vornehmen. Das Allgemeinwohl dürfe nicht den Interessen eines Einzelunternehmens, eines Wirtschaftszweiges oder gar eines Spitzenkandidaten untergeordnet werden. „Die Gefahr leichtfertiger Machtausübung von Großen Koalitionen wirft ihre Schatten voraus“, so Braasch.

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