28. Januar 2004
Zusammenhängender Schutz der Tideelbe nach Europäischem Naturschutzrecht sinnvoll / Zentrale Hafenbereiche müssen allerdings nicht unter Schutz gestellt werden
Zum derzeit öffentlichen Streit um die Nachmeldung von Schutzgebieten nach dem Europäischen Naturschutzrecht im Hamburger Hafen weist der BUND Hamburg darauf hin, dass die Tideelbe bis Geesthacht ein wichtiges und zusammenhängendes Ökosystem darstellt und daher die Elbe auf Hamburger Gebiet „keine förderal-willkürliche Ausnahme“ bei der Unterschutzstellung darstellen kann.
„Niemand fordert allerdings ernsthaft, das gesamte landseitige zentrale Hafengebiet als EU-Naturschutzgebiet auszuweisen, es geht vor allem um die Tideelbe. Die Hansestadt ist bei der Nachmeldung Europäischer Schutzgebiete eindeutig säumig und riskiert damit eine weitere Zuspitzung im laufenden Vertragsverletzungsfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland! Der amtierende Senat ist schlecht beraten, hier auf Konfrontationskurs zu gehen und das Europäische Naturschutzrecht allein mit dem Mantra des Arbeitsplatzargumentes wegzuwischen“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Der BUND Hamburg schlägt vor, mit einer Nebenelbe im Verlauf der Alten Süderelbe eine Verbindung zwischen der Süderelbe (Höhe Moorburg) bis an das Mühlenberger Loch zu schaffen. „Dieser ökologische Bypass, der von Obstbauern und Naturschützern bereits seit längerem gefordert wird, ist eine konstruktive Lösung und wird die EU überzeugen, dass das zentrale Hafengebiet dann nicht unter FFH-Schutz gestellt werden muss“, so Braasch.
Für das Projekt ständen zudem noch Ausgleichsmittel für die Zerstörung Altenwerders in Höhe von ca. 15 Millionen Euro zur Verfügung!
Die EU und das Bundesumweltministerium haben die Hansestadt Hamburg nicht ohne Grund als Naturschutzfrevler ausgemacht. Abgesehen von der Zerstörung des Mühlenberger Lochs wurden in den letzten Jahren sowohl im Hafengebiet als auch an der Elbe das Naturschutzrecht missachtet, Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt und ökologisch wertvolle Projekte blockiert. Dazu gehört nicht nur die aktuelle Weigerung, die Elbe auf Hamburger Gebiet entsprechend der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) nachzumelden, sondern auch der bislang nicht erfolgte Ausgleich für die Zerstörung Altenwerders. Weiterhin wird die mühsam erstrittene Rückdeichung Kreetsand an der Norderelbe immer wieder blockiert und es werden wertvolle Biotope im Hafengebiet wie im Rodewischhafen ohne Grund und ohne nennenswerten Ausgleich zerstört.
„Die Hansestadt und der Erste Bürgermeister Ole von Beust können bei dem Thema Tide-Elbe nun zeigen, ob sie Europäisches Naturschutzrecht und den Natur- und Elbeschutz komplett negieren oder sich dieser wichtigen Aufgabe stellen“, sagte Manfred Braasch.
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