17. Februar 2004
Wirtschaftssenator Uldall darf Schutz der Tideelbe nach Europäischem Naturschutzrecht nicht blockieren
Der BUND Hamburg fordert Wirtschaftssenator Uldall auf, bei seinem morgigen Besuch in Brüssel den Widerstand gegen eine durchgängige Schutzgebietsausweisung der Tideelbe nach der sogenannten FFH-Richtlinie aufzugeben. "Die Tideelbe bis Geesthacht stellt ein wichtiges und zusammenhängendes Ökosystem dar. Hamburg kann eine ‚förderal-willkürliche Ausnahme' bei der Unterschutzstellung nicht rechtfertigen", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND.
Gleichzeitig erinnert der BUND daran, dass Hamburg mit dem Mühlenberger Loch erstmals ein nach der internationalen Ramsar-Konvention und der Europäischen FFH-Richtlinie geschütztes Gebiet für einen Privatunternehmen teilweise zerstört hat. "Hamburg riskiert endgültig, die Europa-Liste der Naturschutz-Ignoranten anzuführen, wenn es nun auch die Unterschutzstellung der Tideelbe ablehnt. Dies ist zudem im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen verspäteter und unvollständiger Gebietsmeldung ein sehr riskantes Spiel", so Manfred Braasch.
Auch der BUND fordert nicht, das landseitige zentrale Hafengebiet als EU-Naturschutzgebiet auszuweisen. Es geht vor allem um den Wasserkörper und um ein zusammenhängendes Schutzgebiet, das nicht einfach an der Hamburger Staatsgrenze aufhört. Eine gute Lösung wäre es nach Ansicht des BUND, mit einer Nebenelbe im Verlauf der Alten Süderelbe eine Verbindung zwischen der Süderelbe (Höhe Moorburg) bis zum Mühlenberger Loch zu schaffen. "Dieser ökologische Bypass, der von Obstbauern und Naturschützern bereits seit längerem gefordert wird, ist eine konstruktive Lösung und könnte die EU überzeugen, dass das zentrale Hafengebiet dann nicht unter FFH-Schutz gestellt werden muss. Wir hoffen, dass Wirtschaftssenator Uldall seine Blockadehaltung endlich aufgibt", so Manfred Braasch.
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