10. Februar 2004

Enteignungsgesetz entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

In einer ersten kritischen Stellungnahme zum Enteignungsgesetz hat Professor Michael Fehling von der renommierten Bucerius-Law-School in Hamburg das so genannte Werkflughafen-Enteignungsgesetz als "viel zu vage" bezeichnet. Gleichzeitig sieht der Rechtsexperte eine ungerechtfertigte Einschränkung des "effektiven Rechtsschutzes" von Betroffenen.

 

Das bundesweit einmalige Enteignungsgesetz zugunsten der Start- und Landebahnverlängerung für das Airbuswerk in Hamburg-Finkenwerder soll bereits morgen in der Hamburger Bürgerschaft verabschiedet werden. Vorausgegangen war eine umstrittene Anhörung vor dem Rechts- und Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft am 21.01.2004, auf der das Expertengremium fast ausschließlich mit Juristen besetzt war, die im Auftrag der Stadt genau dieses Gesetz formuliert oder vorab geprüft haben. Weiterhin konnte Airbus bislang einen plausiblen Bedarfsnachweis für die Verlängerung nicht vorlegen.

 

"Die Stellungnahme von Prof. Fehling zeigt sehr deutlich, dass es zumindest erhebliche Bedenken gegen die Konstruktion des Gesetzes gibt. Die Bürgerschaft hat sich nachweislich nicht umfassend informiert und will trotzdem im Schweinsgalopp und ohne Sorgfaltspflicht das Gesetz beschließen", sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

 

Der BUND fordert alle Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft auf, vor dem Hintergrund der massiven Zweifel an der Konstruktion des Gesetzes und auf Grund der offenen Bedarfsfrage dem Gesetz auf der morgigen Lesung nicht zuzustimmen.

 

Die kritischen Anmerkungen von Prof. Fehling senden wir Ihnen gerne als PDF oder als Fax zu!

Für Rücksprachen:

Paul Schmid, BUND-Pressesprecher
Email: presse.hamburg@bund.net
Tel.: (040) 600387-12




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