29. Januar 2004
BUND Hamburg fordert Abbruch des Erörterungstermins zur Landebahnverlängerung
Vor Beginn des heutigen Erörterungstermins zur umstrittenen Start- und Landebahnverlängerung für das Airbus-Werk in Hamburg-Finkenwerder fordert der BUND Hamburg die sofortige Einstellung des Verfahrens. Der Antrag auf erneute Verlängerung um 589 Meter basiert eindeutig auf dem Planfeststellungsbeschluss für die DA-Erweiterung vom 08. Mai 2000. Dieser ist aber im aktuellen Rechtsstreit für rechtswidrig erklärt worden (VG Hamburg, 27. 08 2002, 15 VG), somit kann ein neues Verfahren nicht auf diesem aufbauen.
Der zweite wesentliche Punkt ist die Tatsache, dass die Bedarfsbegründung für das aktuelle Planfeststellungsverfahren allein die Frachtversion der A 380-800 zum Gegenstand hat (I, Kap. 3, S. 11 f. der Antragsunterlagen). Auf einem Treffen bei der ACI-NA (Airport Council International, North America) für amerikanische Flughafenbetreiber am 17.06.2003 in Boston hatte aber ein ranghoher Airbus-Mitarbeiter vorgetragen, dass sich Passagier- und Frachtversion der A 380-800 nur um ca. 50 Meter im Start- und Landebahnlängenbedarf unterscheiden. Daher ist eine Bedarfsbegründung nicht mehr gegeben!
„Die beiden wichtigsten Voraussetzungen für dieses Projekt, nämlich die rechtliche Ausgangslage und die Bedarfsfrage, sind nach Ansicht des BUND nicht gegeben. Nun droht erneut eine Alibi-Erörterung, da die angeblich neutrale Planfeststellungsbehörde mit Sitz in der Wirtschaftsbehörde eine objektive Prüfung des Sachverhaltes vornehmen soll. Senator Uldall hat deutlich gemacht, dass er das Projekt um „jeden Preis“ durchsetzen will. Das ganze ist die reinste Volksverdummung“, sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Als besonders verheerend sieht es der BUND an, dass das Enteignungsgesetz zugunsten von Airbus, welches allein die Start- und Landebahnverlängerung zum Anlass hat, bereits am 11. Februar 2004 in der Bürgerschaft beschlossen werden soll. „Bedarf und Rechtmäßigkeit der Landebahnverlängerung sind äußerst fraglich, das Planfeststellungsverfahren ist nicht abgearbeitet und trotzdem will die rot-schwarz-gelbe Mehrheit dieses Gesetz offensichtlich verabschieden. Dieses Vorgehen, dass mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun hat, passt auch zur inszenierten Ausschuss-Anhörung zum Enteignungsgesetz am 21. Januar 2004 und wirft ein verheerendes Licht auf die „Hamburger Verhältnisse“, sagte Manfred Braasch.
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