1. März 2004
BUND fordert Wiederaufnahme des Erörterungstermins zur Start- und Landebahnverlängerung
Nachdem die Planfeststellungsbehörde aktuell einen Antrag des BUND Hamburg auf Wiederaufnahme des Erörterungstermins abgelehnt hat, sieht der BUND einen massiven Verfahrensfehler für das gesamte Planfeststellungsverfahren.
Nach Einschätzung des BUND kann ein Erörterungstermin erst bei Zweckerreichung beendet werden. Ein vorzeitiger Abbruch sei somit unzulässig, insbesondere dann, wenn ein wesentlicher Teil der Einwender nicht zu Wort gekommen ist und wesentliche Themen wie etwa die Naturschutzbelange nicht erörtert werden konnten.
"Wir kritisieren insbesondere, dass der Verhandlungsleiter den Termin einseitig abgeschlossen hat, obwohl die offizielle Tagesordnung nicht annähernd abgearbeitet war", sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Zahlreiche Einwender hatten die Erörterung verlassen, nachdem sie beantragt hatten, den Termin u. a. aufgrund der noch ausstehenden Verabschiedung des Enteignungsgesetzes zu unterbrechen. "An dieser Stelle vor leerem Saal den Termin zu beenden, weil aktuell keine Einwände mehr erhoben werden, ist an Ignoranz nur noch dadurch zu überbieten, nun den Antrag auf Wiederaufnahme der Erörterung abzulehnen", so Manfred Braasch.
"Auf einen sachgerechten Erörterungstermin kann nach dem geltenden Verwaltungs-verfahrensgesetz (§ 73 Abs. 6 i.V.m. § 67 Abs. 2 Nr. 4 ) nur verzichtet werden, wenn alle Behörden, Einwender und Betroffenen ausdrücklich einverstanden sind. Dies war hier eindeutig nicht der Fall. Vielmehr hat der Verhandlungsleiter den Antrag auf Unterbrechung abgelehnt, den Termin einseitig beendet und diesen Beschluss nicht einmal den Einwendern mitgeteilt. Von einem fairen Verfahren, wie es das Bundesverfassungsgericht einfordert (BVerfGE 53, 77), kann also nicht die Rede sein. Dies ist um so schwerwiegender, als mit der Start- und Landebahnverlängerung eine wertvolle Landschaft und das Dorf Neuenfelde zerstört und Privatpersonen von ihrem Grund und Boden vertrieben werden", kritisiert der BUND-Landesgeschäftsführer.
"Offensichtlich bestimmt erneut der Zeitdruck von Airbus das Verwaltungshandeln, schließlich soll die Verlängerung bereits 2006 fertig sein. Skandalös ist, dass offensichtliche Verfahrensfehler auch diesmal erst vor Gericht landen werden, wenn vor Ort bereits Tatsachen geschaffen worden sind", so Manfred Baasch abschließend.
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