FFH-Meldungen an der Unterelbe: Erfolg für den Naturschutz!
Der BUND Hamburg begrüßt ausdrücklich die heutige Einvernehmenserklärung zu den FFH-Schutzgebieten durch den Deutschen Bundesrat. Auf dieser Liste stehen auch die von Hamburg strittig gestellten Gebiete an der Unterelbe.
"Hamburg hat offensichtlich erkannt, dass es sich nicht ins naturschutzrechtliche Abseits stellen kann", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Noch bis kurz vor der Bundesratssitzung hatte insbesondere Wirtschaftssenator Uldall darauf hin gewirkt, die Unterelbegebiete von der Liste zu nehmen und das "Aus" des Hamburger Hafens als Schreckensgespenst an die Wand gemalt.
Mit der Meldung der wesentlichen Abschnitte an der Unterelbe sind der Naturschutz und die europarechtlichen Vorgaben ein gutes Stück vorangekommen. Allerdings darf der von Hamburg im Bundesrat zur Gesichtswahrung formulierte Vorbehalt bezüglich der Gebietszuschnitte und der Unterhaltungsziele nicht dazu führen, dass die bislang fachlich unstrittige Dimensionierung der Gebiete eingeschränkt wird.
Nach Einschätzung des BUND Hamburg werden zukünftig die laufenden Unterhaltungsbaggerungen (11 - 13 Millionen m³ / a) zwischen Hamburg und Cuxhaven und auch die geplante Elbvertiefung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchlaufen müssen.