BUND Hamburg begrüßt Baustopp für die Start- und Landebahnverlängerung
Die heute bekannt gewordene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg (OVG Hamburg) im Verfahren der Privatkläger gegen die erneute Verlängerung der Start- und Landebahn wird vom BUND Hamburg ausdrücklich begrüßt. Nach Einschätzung des BUND Hamburg offenbart die Entscheidung vor allem, dass das umstrittene Enteignungsgesetz letztlich nicht der richtige Weg ist. Grundrechte dürfen nicht ohne eine eindeutige Bedarfsbegründung einschließlich eines nachgewiesenen öffentlichen Interesses eingeschränkt werden. Gerade die Frage des Bedarfs für eine Start- und Landebahnverlängerung um 589 Meter für die Frachtversion A 380 konnte weder Airbus noch die Stadt befriedigend darlegen.
Das gesamte Planverfahren zur Zerstörung des Mühlenberger Lochs und zur erneuten Landebahnverlängerung basiert auf sehr wackeligen Grundlagen. So ist auch der Planfeststellungsbeschluss vom Mai 2000 zur Werkserweiterung in erster Instanz weiterhin rechtswidrig.
„Erfreulich an dem heutigen Baustopp ist auch, dass das Gericht trotz des großen politischen und öffentlichen Drucks heute den Rechtsstaat hochgehalten hat“, sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.