Elbvertiefung: Staatsvertrag von 1922 muss gekündigt werden
Vor dem Hintergrund der umfangreichen Planungen an Norddeutschlands Küsten zugunsten des Containerschiffsverkehrs sieht der BUND Hamburg eine deutliche Notwendigkeit für das auch von Bundesumweltminister Trittin geforderte nationale Hafenkonzept.
Die Hansestadt Hamburg hat sich allerdings bislang immer auf einen Staatsvertrag zwischen Hamburg und dem Deutschen Reich von 1922 zurückgezogen, demnach der Hamburger Hafen auch für die jeweils größten Schiffe erreichbar sein muss.
„In Zeiten massiver ökologischer Eingriffe an der norddeutschen Küste und knapper öffentlicher Mittel muss auch die nächste Elbvertiefung auf den Prüfstand“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Dies darf nicht von Hamburg aus Standortegoismus mit Hinweis auf die Rechtslage konterkariert werden.“
Der BUND bemängelt insbesondere, dass derzeit keine umfassende und vergleichende Bedarfs- und Umweltverträglichkeitsprüfung für die Nordseehäfen vorgenommen wird. Nur auf Grundlage einer solchen Untersuchung kann nach Ansicht des BUND eine objektive Entscheidung gefällt werden. Der BUND Hamburg fordert daher die beteiligten Bundesländer auf, eine solche strategische Vergleichsprüfung vorzunehmen. Die Bundesregierung muss ihrerseits nun den veralteten Staatsvertrag mit Hamburg aufkündigen.