3. Dezember 2004
„Initiative Entrümpelung Planungsrecht“ von Wirtschaftssenator Uldall widerspricht europäischen Vorgaben
Die heute bekannt gewordene Initiative von Wirtschaftssenator Uldall, das deutsche Planungsrecht zu entrümpeln, startet aus Sicht des BUND Hamburg mit völlig falschen Vorgaben. Das Informationsgebot der Öffentlichkeit bei Großprojekten und auch die Verbandsklage werden durch die so genannte Arhus-Konvention der Europäischen Union ab dem nächsten Jahr ausgeweitet. Ab dem 25. Juni 2005 gelten damit europaweit gleiche Standards, die Initiative eines Hamburger Senators wird in wesentlichen Punkten zwangsläufig ins Leere laufen.
„Es ist zwar verständlich, dass ein Wirtschaftssenator, wenn er mit seiner auch von ihm zu verantwortenden Planung am Beispiel Airbus kläglich scheitert und die ganze Stadt mit Unfrieden überzieht, nun die Flucht nach vorne antritt und schnell mal die Gesetze ändern will“, sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Nicht die Gesetze sind hier das Problem, sondern Politiker, die über Vorgaben der Stadt- und Landschaftsplanung und auch über die Interessen der Menschen vor Ort einfach hinweg gehen.“
Aus Sicht des BUND ist die Arhus-Konvention ein Instrument, das im Interesse aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sein sollte. „Es geht darum, gleiche Bedingungen in der EU zu schaffen und nicht darum, in einen Wettlauf um die schlechtesten Standards einzutreten. Wer dies versucht, schadet nicht nur dem Standort Hamburg“, so Manfred Braasch.
Das Planungsrecht in Deutschland und die Bestimmungen der Arhus-Konvention dienen einer fachgerechten Abwägung aller Belange (Umwelt, Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr etc.), aber auch der Kontrolle von Politik und Verwaltung im Sinne einer geordneten gesellschaftlichen Gesamtentwicklung.
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