8. April 2005
Mühlenberger Loch: Ausgleich auch nach fünf Jahren nicht umgesetzt
Die Auseinandersetzungen um die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Zerstörung des Mühlenberger Lochs gehen in eine neue Runde. Der Hamburger Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat in dieser Woche aufgrund der unzureichenden Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in das international bedeutsame Süßwasserwatt bei der Europäischen Union Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingelegt.
"Die Zerstörung des Mühlenberger Lochs ist bisher nicht ansatzweise ausgeglichen", sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. "Seit der OVG-Entscheidung zur Haseldorfer Marsch im Frühjahr 2002 gab es keine offensichtlichen Aktivitäten der Stadt Hamburg für weitere Ausgleichsmaßnahmen, die einzig realisierte Maßnahme Hahnöfersand droht fachlich zu scheitern. Da das Europäische Recht eine zeitgleiche, zumindest aber eine zeitnahe Kompensation fordert, ist der gesamte Eingriff aus unserer Sicht gemeinschaftswidrig", so der BUND-Geschäftsführer.
In seiner Beschwerde unterrichtet der BUND die EU-Kommission detailliert über die unzureichenden bzw. fehlenden Ausgleichsmaßnahmen für das Mühlenberger Loch:
Haseldorfer Marsch
Im Februar 2002 stoppte das OVG Schleswig per Beschluss die Kompensationsmaßnahme Haseldorfer Marsch mit der Begründung, das hochwertige Naturschutzgebiet stelle keine geeignete Kompensationsfläche für einen Ausgleich dar. Es ist nicht absehbar, wann dieser Rechtsstreit in der Hauptsache weitergeführt wird. Einen Ersatz für die Ausgleichmaßnahme hat die Stadt Hamburg nicht geprüft und sieht dies derzeit auch nicht als notwendig an. Damit liegen über 20 Mio. € Ausgleichsgelder brach, die für den Naturschutz eingesetzt werden müssen.
Kompensationsmaßnahme Hahnöfersand:
Diese Maßnahme, die als einzige zeitnah und in unmittelbarer Umgebung des Mühlenberger Lochs angesiedelt war, droht zu nun scheitern. Das Gebiet beginnt bereits nach zwei Jahren zu verlanden und schon jetzt breiten sich umfangreiche Weidengebüsche aus. Eine entscheidende Ausgleichsfunktion – nämlich Nahrungs- und Rasthabitate für die Löffelente zu schaffen – wurde damit nicht erreicht. Zudem besteht die Gefahr, dass die offenen Wattflächen zu klein werden und als Rast- und Nahrungsflächen insgesamt auch für andere Rastvögel zu klein werden.
Hörner Au:
Dieses Gebiet war als Ausgleich für die Öffnung der Haseldorfer Marsch vorgesehen. Da hier ein hochwertiges Naturschutzgebiet verändert werden sollte, war diese Ausgleichsmaßnahme selbst ausgleichspflichtig. Fachlich hat die Hörner Au also mit dem Eingriff in das Mühlenberger Loch gar nichts zu tun.
Hamburg hat hier zwar einige Flächen angekauft, um diese zu vernässen und zu extensivieren. Bis heute wurde lediglich die Extensivierung vorgenommen, da die Vernässung erst stattfinden kann, wenn das Land Schleswig Holstein weitere 90 ha Land ankauft. Somit wurde auch die Ausgleichsmaßnahme Hörner Au bis heute nicht vollständig realisiert.
Aufgrund dieser unzureichenden Kompensationsmaßnahmen durch die Stadt Hamburg fordert der BUND Hamburg die EU-Kommission auf, die Baumaßnahme als gemeinschaftswidrig einzustufen. Die Bundesrepublik Deutschland - und damit die Stadt Hamburg - muss zumindest einen angemessenen Ausgleich leisten, ansonsten ist ein Vertragsverletzungsverfahren umgehend einzuleiten.
Für Rücksprachen:
Paul Schmid, BUND-Pressesprecher
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