18. April 2005

Airbus-Landebahn weiterhin ohne Bedarf

Nach Sichtung der heute öffentlich gewordenen Planänderungsunterlagen zur Start- und Landebahnverlängerung für das Airbuswerk kommt der BUND Hamburg zu dem Schluss, dass der zentrale Schwachpunkt der bisherigen Planung nicht ausgeräumt ist. So hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg im August 2004 den sofortigen Baubeginn im Wesentlichen deshalb untersagt, weil die Bedarfsbegründung von Airbus unzulänglich und somit keine Enteignung zu rechtfertigen sei.

Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg: "Nun steht in den neuen Ordnern zur Planänderung kein Wort zu einer erweiterten Bedarfsbegründung für die Start- und Landebahnverlängerung. Offensichtlich sind die aktuellen Prognosen des Senats zur Zahl der Arbeitsplätze nicht belastbar und auch sonst fallen der Stadt und Airbus keine neuen Argumente ein, die ihre alte, löchrige Bedarfsbegründung aufwerten könnten."

Zwar geht der Senat zurzeit davon aus, dass die Startbahn ohne Enteignungen verlängert werden kann. Der BUND weist jedoch darauf hin, dass auch der Eingriff in den wertvollen Naturraum nur aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses möglich ist. "Der Senat hat aus seiner letzten Niederlage nichts gelernt und riskiert von neuem eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung", so Manfred Braasch.

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