7. Juni 2005
BUND Hamburg warnt vor Abbau von Beteiligungs- und Klagerechten
Die heute von Wirtschaftssenator Uldall vorgelegte Hamburger Gesetzesinitiative zur Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren stellt nach Auffassung des BUND Hamburg eine sehr einseitige und ausschließlich auf die ständigen Beschleunigungsforderungen der Wirtschaft abgestellte Regelung dar.
So sollen wichtige Elemente der Öffentlichkeitsbeteiligung künftig ausschließlich von der Laune und dem Ermessen von Behörden und Unternehmen abhängig sein. Insbesondere der bisher im Verwaltungsverfahrensgesetz fixierte, so genannte Erörterungstermin soll in Zukunft allein in das Ermessen der Behörden gestellt werden.
»Damit könnte die Information der Öffentlichkeit bei einem komplexen Planfeststellungsverfahren wie etwa der Elbvertiefung oder dem Ausbau des Airbuswerks allein auf die vierwöchige Auslegung der Unterlagen reduziert werden«, sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Dass es soweit kommt, bezweifelt der BUND allerdings. Der Gesetzesentwurf widerspricht deutlich den europarechtlichen Vorgaben (Richtlinie 2003/35/EG), die derzeit in nationales Recht umgesetzt werden müssen. So sehen die aktuellen Entwürfe (Stand 21.02.2005) des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes eine Ausweitung der Verbandsklage und eine umfassende und zeitlich ausreichende Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
Auch die Beschneidung der so genannten Rügebefugnis der Naturschutzverbände verträgt sich nicht mit den europarechtlichen Vorgaben. Danach können Naturschutzverbände zukünftig auch Bedarfsbegründungen und den Anlass eines Projektes überprüfen lassen. Dies sei mehr als zweckmäßig, so der BUND, denn ohne eine plausible Bedarfsbegründung sei kein Eingriff in Natur und Landschaft zu rechtfertigen. Dies wolle Senator Uldall nach dem »Airbus-Trauma« offensichtlich vermeiden.
Der Wirtschaftssenator blieb zudem eine glaubhafte Begründung für seine These, das Planfeststellungsrecht sei eine entscheidende Investitionsbremse und verhindere Arbeitsplätze, schuldig. Hinweise auf Hamburger Verfahren, beispielsweise auf die letzte Elbvertiefung und auf die Airbuswerkserweiterung, seien gerade in diesem Zusammenhang nicht begründet. Bei der letzten Elbvertiefung gab es keine Verbandsklage und bei der Zerstörung des Mühlenberger Lochs waren laut BUND insbesondere die Verfahrensfehler der Behörden und die schlampigen Unterlagen und Bedarfsbegründungen des Unternehmens Airbus das Problem.
Aus der Erfahrung des BUND und auch nach den Erkenntnissen wissenschaftlicher Untersuchungen dienen sowohl die Verbandsklage als auch eine umfassende Information der Öffentlichkeit der Beseitigung von Vollzugsdefiziten und führen zu einer konsequenteren Beachtung der Fachgesetze. »Verbandsklagen werden zudem nicht aus reiner "Klagewut" oder Wirtschaftsfeindlichkeit angestrengt, sondern dienen der Durchsetzung des Allgemeinwohls im Umwelt- und Naturschutzbereich«, so Manfred Braasch. Diese Erkenntnis habe sich offensichtlich sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft noch nicht etabliert.
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