12. August 2005
Fatales Naturschutzverständnis in Bergedorf
Nach der Rodung eines nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützten Baum- und Röhrichtbestandes am Hohendeicher See in Bergedorf erneuert der BUND seine Kritik an der geplanten Verwaltungsreform.
"Spätestens jetzt muss jeder begreifen, dass auf Bezirksebene der Naturschutz kommunalen Interessen untergeordnet wird", sagt Harald Köpke, Vorsitzender des BUND Hamburg. Bezeichnend sei dabei, dass insbesondere die Lokalpolitiker von CDU und SPD in der Regel weder über Sachkenntnis und schon gar nicht über Unrechtsbewusstsein in puncto Naturschutz verfügen, und dies nicht nur in Bergedorf, sondern auch in anderen Hamburger Bezirken.
In Bergedorf, dessen Bezirksamtsleiter Christoph Krupp sich besonders dafür stark macht, die Zuständigkeit für weitere Hamburger Naturschutzgebiete auf die Bezirke zu übertragen, herrsche offensichtlich auch in der Verwaltung ein fatales Naturschutzverständnis. "Es gehört schon eine gewaltige Portion Ignoranz dazu, die Naturschutzgesetze derart zu missachten und noch in der Brutzeit ein §-28-Biotop zu zerstören, um ein paar Meter zusätzlichen Badestrand zu gewinnen", so Harald Köpke.
Neben einem umfassenden Ausgleich für die Biotopzerstörung fordert der BUND den Hamburger Senat auf, vor dem Hintergrund der Ereignisse in Bergedorf seine Entscheidung zur Übertragung weiterer Naturschutzgebiete in die Bezirke zurückzunehmen. An die Bürgerschaft appelliert der BUND, dem Senatsbeschluss auf keinen Fall zuzustimmen, sondern vielmehr eine Verwaltungsreform voranzubringen, die dazu beiträgt, die über mehrere Behörden verteilten Zuständigkeiten für den Naturschutz wieder effektiv in der Umweltbehörde zu bündeln.
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