6. September 2005

Ortsumgehung Finkenwerder

Die offensichtlich vom Stadtentwicklungssenator favorisierte Beschwerde gegen den Baustoppbeschluss des Verwaltungsgerichtes zur Ortsumgehung Finkenwerder hat nach Ansicht des BUND Hamburg wenig Erfolg. Die Argumentation des Gerichtes sei sehr umfangreich und "wasserdicht" ausgefallen. Die Abwägungs- und Planungsfehler des Hauses Freytag sind zu offensichtlich.

Das Gericht hat zudem nicht nur die Abwägung im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Verlegung des Hakengrabens als fehlerhaft kritisiert, sondern auch den eigentlichen Bebauungsplan Francop 7 / Neuenfelde 12. Das Gericht führt aus, dass "vorrangig" für eine rechtlich sichere Variantenabwägung die "so genannte Bezirkstrasse in Betracht zu ziehen" sei (Beschluss VG Hamburg vom 26.08.2005, 3 E 1828/05).

Sollte Senator Freytag sich ausschließlich auf die Argumentation einlassen, es gehe nur um die Südtrasse und ihre "technische Optimierung", blendet er die grundlegende Kritik und die offenbar gewordenen Planungsfehler des Bebauungsplanes zur Ortsumgehung sträflich aus.

"Der BUND Hamburg fordert den Senator auf, für die von den Landwirten angebotenen Mediationsgespräche eine sachgerechte und detailscharfe Planungsgrundlage für die Bezirkstrasse unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Straßenführung am Neß zu erstellen. Nur dann kann eine Lösung für Finkenwerder gefunden werden, die auch vor Gericht bestehen kann", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Für Rücksprachen:

Paul Schmid, BUND-Pressesprecher
Email: presse.hamburg@bund.net
Tel.: (040) 600387-12




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