BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


28. Oktober 2005

Bebauung Sinstorf: Politik und Verwaltung muss geltendes Recht durchsetzen

Der BUND Hamburg fordert insbesondere die Harburger CDU auf, sich nicht erpressbar zu machen. Aus Sicht des BUND bestehen keine Zweifel, dass die geplante Bebauung in Sinstorf nicht rechtmäßig ist und der alte Bebauungsplan von 1960 den Vorgaben des Flächennutzungsplans von 1997 hätte angepasst werden müssen.

»Wenn nun der Investor mit Schadenersatzansprüchen droht, dürfen Politik und Verwaltung nicht einknicken. Damit wäre ein Verstoß gegen geltendes Planrecht sanktioniert, ein geradezu skandalöses Vorgehen und ein unheilvoller Präzedenzfall für ganz Hamburg«, sagt Harald Köpke, Landesvorsitzender des BUND Hamburg an die Adresse der Harburger CDU.

Dem Bezirk Harburg ist zwar vorzuwerfen, dass der alte Bebauungsplan selbst nach sieben Jahren nicht an das aktuelle Planrecht angepasst wurde. Da nun aber alle Fakten auf dem Tisch liegen und die Schutzwürdigkeit des Waldes unstrittig ist, muss ein Schlussstrich unter diese Auseinandersetzung gezogen. Dazu ist eine Veränderungssperre über das Gebiet zu verhängen und der Investor in seine Schranken zu verwiesen. Zudem hätte der Investor – zumal er sich des Rechtsbeistandes ehemaliger Verwaltungsmitarbeiter bedient – erkennen müssen, dass das übergeordnete Planrecht gegen die Bauabsichten steht. An dieser Stelle Schadenersatzforderungen an die Stadt zu stellen, ist mehr als unverfroren.

Angesichts der aktuellen Problematik fordert der BUND, dass Bebauungspläne generell nur für einen befristeten Zeitraum gelten dürfen. »Wenn ein B-Plan nicht umgesetzt wird, muss nach spätestens sieben Jahren zumindest eine neue Eingriffsbewertung erfolgen«, so Harald Köpke.

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Quelle: http://bund-hamburg-archiv.bund.net/nc/presse/pressemitteilungen_hamburg/detail/browse/67/artikel/bebauung-sinstorf-politik-und-verwaltung-muss-geltendes-recht-durchsetzen/