Ortsumgehung Finkenwerder: Senat kann sich nicht von Planungsfehlern freikaufen
Aus Sicht des BUND Hamburg greifen die heute bekannt gewordenen Einigungsversuche im Streit um die Ortsumgehung Finkenwerder deutlich zu kurz. Der Beschluss des Hamburger Oberverwaltungsgerichtes (2 Bs 280/05), der im Frühjahr zum Baustopp geführt hatte, stellt klar, dass die Stadt Hamburg gravierende Planungsfehler bei der Trassenprüfung begangen hat. Diese sind auch mit hohen Entschädigungszahlungen und dem Angebot von Kompensationsflächen nicht aus der Welt zu schaffen.
»Das Verfahren zur Ortsumgehung ist nur rechtssicher zu gestalten, wenn die bereits vor vier Jahren geforderte Trassenabwägung vorgenommen wird. Alles andere würde die Planungssicherheit insbesondere für die Bewohner in Finkenwerder konterkarieren«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Weiterhin bezweifelt der BUND, dass die den Obstbauern in Aussicht gestellten »attraktiven Ersatzflächen« tatsächlich zur Verfügung gestellt werden können. Mit der Start- und Landebahnverlängerung, den Plänen für neue Gewerbegebiete zwischen Cranz und Neuenfelde, dem Zugriff auf Obstbauflächen im Hafenerweiterungsgebiet, der A 26 und auch der Fluchtstraße werden dem Obstbau im Gegenteil in großem Maßstab Flächen weggenommen.
»Die Entwicklung im Süderelberaum geht schon rechnerisch nicht mehr zusammen, da Flächen nicht beliebig vermehrt werden können. Der Senat gaukelt den Obstbauern vor, ihre Existenz absichern zu wollen; die realen Planungen im Gebiet sprechen eine völlig andere Sprache« sagt Manfred Braasch.
Der BUND fordert in Bezug auf die Ortsumgehung ein neues, rechtssicheres Planverfahren und für den Süderelberaum ein verbindliches Raumordnungsverfahren. Dabei sind die Belange des Kultur- und Naturraumes ebenso zu berücksichtigen wie die A 26 als generelle Alternative zur Ortsumgehung Finkenwerder.