11. Oktober 2006
Ortsumgehung Finkenwerder: Senat will sich von Planungsfehlern freikaufen
Aus Sicht des BUND Hamburg blenden die laufenden Einigungsversuche im Streit um die Ortsumgehung Finkenwerder wichtige Aspekte der Rechtslage aus. So stellte der Beschluss des Hamburger Oberverwaltungsgerichtes (2 Bs 280/05), der im Frühjahr 2006 zum Baustopp geführt hatte, eindeutig fest, dass die Stadt Hamburg gravierende Fehler bei der Trassenplanung begangen hat. Diese sind in einem Rechtsstaat auch mit Entschädigungszahlungen und dem Angebot von Kompensationsflächen für die betroffenen Obstbauern nicht aus der Welt zu schaffen.
»Das Verfahren zur Ortsumgehung ist nur rechtsstaatlich zu gestalten, wenn die bereits vor vier Jahren vom BUND geforderte Trassenabwägung zwischen Südtrasse und Bezirkstrasse vorgenommen wird. Außerdem müssen Bürgerschaft, betroffene Anwohner und Verbände an den neuen Planungserkenntnissen beteiligt werden«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Als äußerst problematisch sieht der BUND die Absicht von Senat und Obstbauern, im Süderelberaum einen großen Flächen-Deal zu verhandeln, in dem auch die Trassenführung der A 26 eine bedeutsame Rolle spielt. »Senat und Obstbauern verhandeln hier offenbar eine Paketlösung, die zu Lasten Dritter geht. Die Lage der
A 26 insbesondere zum angrenzenden Naturschutzgebiet Moorgürtel ist in einem eigenständigen und ergebnisoffenen Planverfahren und nicht im Hinterzimmer der Realisierungsgesellschaft (ReGe) abzuarbeiten«, so Manfred Braasch. Außerdem habe sich bei den Verhandlungen zur Ortsumgehung Finkenwerder aktuell wieder gezeigt, dass Wirtschaftsstaatsrat Bonz Verhandlungen hinter verschlossenen Türen manipuliert und Zusagen gegenüber den Obstbauern jederzeit wieder zurückgenommen werden können.
Der BUND Hamburg hat die verantwortliche Fachbehörde BSU bereits mehrfach aufgefordert, für den Süderelberaum ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. Dies hat die Behörde bislang verweigert.
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