8. November 2006
Ortsumgehung Finkenwerder: Senat verhöhnt Gerichtsbeschluss und stellt Planungsrecht auf den Kopf
Aus Sicht des BUND Hamburg blenden die laufenden Einigungsversuche im Streit um die Ortsumgehung Finkenwerder wichtige Aspekte der Rechtslage aus. So stellte der Beschluss des Hamburger Oberverwaltungsgerichtes (2 Bs 280/05), der im Frühjahr 2006 zum Baustopp geführt hatte, eindeutig fest, dass die Stadt Hamburg gravierende Fehler bei der Trassenabwägung begangen hat. Der Vergleich zwischen der so genannten Bezirkstrasse und der vom Senat einseitig favorisierten Südtrasse hat nicht ausreichend stattgefunden.
Die Konsequenz dieser Rüge durch das Oberverwaltungsgericht bedeutet, dass diese Abwägung nachgeholt werden muss – und zwar in einem transparenten Verfahren. Bislang sind aber keine Details zu den beauftragten Gutachten bekannt. Nun werden offenbar in Kürze Verhandlungen zwischen Obstbauern und der Stadt zum Abschluss geführt, die ausschließlich die Grundstücke im Verlauf der Südtrasse als Grundlage haben.
»Hier werden Fakten geschaffen, die das Ergebnis der erforderlichen Abwägung um die beste Trasse vorweg nehmen und die somit den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes mit Füßen treten«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. »Verhandlungsführer Staatsrat Gedaschko empfiehlt sich mit einem solchen Vorgehen nicht gerade für die anstehende Übernahme des Senatorenpostens in der BSU – sowohl politisch als auch rechtlicher Hinsicht.«
Auch die Bereitstellung von 40 Millionen Euro für die Obstbauern, mit denen diese offensichtlich in die Lage versetzt werden sollen, Flächen von der Stadt zurück zu kaufen, legt aus Sicht des BUND den Verdacht einer versteckten Subvention nahe. Zu fragen sei auch, ob ein solches Verfahren nur möglich ist, weil die ReGe Hamburg und nicht die Hamburger Verwaltung in die Verhandlungen eingebunden ist.
Der BUND fordert nochmals eine öffentliches Verfahren zur Trassenabwägung und ein Raumordnungsverfahren für den gesamten Süderelberaum.
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