16. November 2006

Ortsumgehung Finkenwerder: Einigung zwischen Senat und Obstbau hat Vertragsniveau einer Bananenrepublik erreicht

Aus Sicht des BUND Hamburg erreicht die heute bekannt gewordene Einigung zwischen Senat und Obstbau einen vorläufigen traurigen Höhepunkt im Planungsgeschacher um den Süderelberaum.

Dem Obstbau wird mit 42 Millionen (»Süderelbefonds«) der Verzicht auf eine Rechtsposition abgekauft, die nach dem Beschluss des Hamburger Oberverwaltungsgerichtes (2 Bs 280/05) gravierende Fehler bei der Trassenplanung der Ortsumgehung Finkenwerder deutlich gemacht hat. Das Geld soll u. a. dazu dienen, die Obstbauern in die Lage zu versetzen, Flächen von der Stadt zurückzukaufen und zwar weit mehr als die Obstbauern für den Straßenbau hergeben mussten. Dieses Verfahren dient offensichtlich dazu, den Kaufpreis für die Flächen offiziell niedrig zu halten, mit dem Süderelbefonds aber dennoch den hohen Geldforderungen der Landwirte nachzukommen.

Hoch problematisch ist auch die Zusicherung, dass beim Bau der A 26 kein Flächenzugriff für Ausgleich und Ersatz zu Lasten des Obstbaus geschieht. Dies stellt die Rechtsnormen des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Kopf: Da durch den geplanten Trassenverlauf auch das Europäische Schutzgebiet Moorgürtel betroffen ist, muss eine fachlich geeignete, flächenbezogene Kompensation vorgenommen werden. Ein vertraglicher Vorgriff durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, welche Flächen geeignet sind und welche nicht, ist daher nichtig und ausschließlich in einem eigenständigen Planfeststellungsverfahren zur A 26 zu regeln.

Aus Sicht des BUND Hamburg erreicht die heute bekannt gewordene Einigung zwischen Senat und Obstbau einen vorläufigen traurigen Höhepunkt im Planungsgeschacher um den Süderelberaum.

Besonders bezeichnend ist, dass sich die Stadt alle Hintertüren offen hält. So wird eine Sechs-Monatsfrist eingezogen, bei entscheidenden Passagen wird lediglich auf die »Bereitschaft der Stadt« verwiesen und die Details im konkreten Flächenmanagement werden von der ReGe Hamburg bestimmt, die keiner parlamentarischen Kontrolle mehr unterliegt. Damit stellt die Vereinbarung auch keinen Erfolg für die Landwirte dar, sondern bietet vielmehr der Stadt Hamburg alle Möglichkeiten, bei einem Scheitern den Schwarzen Peter den Landwirten zuzuschieben.

»Die Bürgerschaft als Kontrollorgan des Senates würde sich bei einer Zustimmung zu einem derartigen Vertragswerk deklassieren. Eine solche öffentlich-rechtliche Vereinbarung setzt Maßstäbe für die Zukunft, die mit transparenten und rechtmäßigen Verfahren nichts mehr gemein haben«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Für Rücksprachen:

Paul Schmid, BUND-Pressesprecher
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Tel.: (040) 600387-12




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