7. Juni 2007

Elbvertiefung: Verzicht auf vorgezogene Teilmaßnahme ist erster Offenbarungseid

Der heute bekannt gewordene Verzicht auf die vorgezogenen Teilmaßnahmen ist aus Sicht des BUND nur ein erster Offenbarungseid und belegt die skandalöse Vorbereitung und Qualität der Planung. So hat der BUND in seiner Stellungnahme zur Elbvertiefung auf weitere, schwerwiegende Mängel hingewiesen, die die Genehmigungsfähigkeit gefährden.

Es wurde keine Alternativprüfung in Sinne des Norddeutschen Hafenkonzeptes durchgeführt und der Bedarf für die geplante Elbvertiefung ist nicht plausibel nachgewiesen. Auch die Nutzen-Kosten-Untersuchung, auf deren Aussagen die Finanzierung der ca. 350 Mio. Euro teuren Elbvertiefung in den Investitionsrahmenplan der Bundesregierung aufgenommen wurde, ist veraltet und methodisch falsch.

»Die geplante Elbvertiefung verstößt nach Auffassung des BUND gegen insgesamt fünf europäische Umweltrichtlinien. So wurde auf eine Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) ganz verzichtet und die Elbvertiefung würde gegen das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie verstoßen«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Nach dem Verzicht auf die vorgezogenen Teilmaßnahmen rechnet der BUND nun mit einer erheblichen Verfahrensverzögerung, da die genannten Kritikpunkte des BUND vom Antragssteller nachgebessert werden müssen.

Für Rücksprachen:

Paul Schmid, BUND-Pressesprecher
Email: presse.hamburg@bund.net
Tel.: (040) 600387-12




Moorburg verhindern

Für die Klage gegen das Kohlekraftwerk Moorburg ist der BUND auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Helfen Sie mit Ihrer Spende!

Suche

Zur diesjährigen Mitgliederversammlung plant der BUND Hamburg eine Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung. Einzelheiten dazu finden Sie hier.