Wirtschaftssenator Uldall lädt zu rechtswidrigem Betreten eines Naturschutzgebietes ein
Über die Pressestelle des Hamburger Senats hat Wirtschaftssenator Uldall die Medien heute zu einer ›Informationsfahrt zum Naturschutzgebiet Schwarztonnensand‹, einer Elbinsel nahe Stade, eingeladen, um ›über ökologische Aspekte der Fahrrinnenanpassung‹ zu informieren.
Das Pikante an der Werbe-Tour zugunsten der von Hamburg geforderten erneuten Vertiefung von Unter- und Außenelbe ist, dass der Senator ganz offensichtlich das geltende Recht missachtet hat:
Gemäß § 4 der Verordnung zum Naturschutzgebiet Schwarztonnensand ist u. a. ausdrücklich verboten, ›das Naturschutzgebiet einschließlich der Wattflächen zu betreten‹. Nur Vertretern von Naturschutzbehörden bzw. deren Beauftragten ist ein Betreten des Schutzgebietes erlaubt. Ausnahmen von diesem Betretungsverbot können nur auf besonderen Grund per förmlichen Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Naturschutzbehörde des Landkreises Stade erteilt werden. Hierbei sind die Naturschutzverbände vorher zu beteiligen - nach derzeitigem Kenntnisstand ist dieses jedoch nicht erfolgt.
»Damit hat der Hamburger Wirtschaftssenator Uldall zu einem rechtswidrigen Betreten des Naturschutzgebietes Schwarztonnensand eingeladen«, resümiert der Hamburger BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch den offensichtlichen Rechtsverstoß. »Wie schon bei der geplanten Elbvertiefung setzt sich der Senator eigenwillig über naturschutzrechtliche Bestimmungen hinweg. Deshalb wird der BUND nun eine Strafanzeige prüfen.«