11. Dezember 2007

Neue Klimaschutzverordnung: Senat bleibt auf halber Strecke stehen!

»Die neue Hamburger Klimaschutzverordnung ist nur ein halber Schritt in die richtige Richtung. Entscheidende Vorgaben für den Gebäudebestand fehlen«. Zu diesem Fazit kommt der BUND Hamburg anlässlich der heute verabschiedeten Klimaschutzverordnung.

Aus Sicht des BUND Hamburg ist es unerlässlich, auch Gebäudeeigentümer mit einer Übergangsfrist bis 2020 einen konkreten durchschnittlichen Energieverbrauchskennwert vorzugeben. Die Eigentümer hätten bei einer Regelung die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 13 Jahre bei Nutzung der entsprechenden Fördertöpfe für das jeweilige Gebäude die beste technische Lösung für die energetische Sanierung zu nutzen. Der Hamburger Gebäudebestand spielt mit über 600.000 bislang unzureichend gedämmten Wohnungen eine entscheidende Rolle zum Erreichen der Klimaschutzziele. Der BUND Hamburg geht hier von einem Einsparpotenzial von insgesamt 3 - 4 Mio. Tonnen CO2 aus.

Der BUND Hamburg kritisiert weiterhin, dass die Klimaschutzverordnung nicht Bußgeld bewährt ist und auch die Umsetzungskontrolle nicht geregelt wurde. »Die Klimaschutzverordnung ist nur so gut, wie es auch gelingt, im Zweifelsfall die Vorgaben durchzusetzen. Hier hat den Senat offensichtlich der Mut verlassen«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. 

Für Rücksprachen:

Paul Schmid, BUND-Pressesprecher

Email: presse.hamburg@bund.net

Tel.: (040) 600387-12




Moorburg verhindern

Für die Klage gegen das Kohlekraftwerk Moorburg ist der BUND auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Helfen Sie mit Ihrer Spende!

Suche

Zur diesjährigen Mitgliederversammlung plant der BUND Hamburg eine Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung. Einzelheiten dazu finden Sie hier.