8. April 2008

Moorburg: Schadensersatzansprüche von Vattenfall völlig aus der Luft gegriffen

Die derzeit in den Hamburger Medien wiedergegebenen Kosten, die aufgrund möglicher Regressforderungen des Energiekonzerns Vattenfall auf die Stadt Hamburg zukommen, entbehren nach Einschätzung des BUND Hamburg jeglicher Grundlage.

Aus der im November 2007 erteilten vorläufigen Baugenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ergibt sich nach Auswertung der einschlägigen Rechtskommentare keine Bindungswirkung für die von Vattenfall beantragte Genehmigung (vgl. z. B. Jarass, BImSchG-Kommentar, 7. Auflage 2007; § 8 a, Rdnr. 19: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 52. Ergänzungslieferung 2007, § 8 a BImSchG, Rdnr. 41 m.w.N.).

Auch aus der bilateralen Vereinbarung zwischen Vattenfall und der Stadt Hamburg vom 04.12.2007 ergibt sich keine andere Situation. Dort heißt es ausdrücklich: »Für den Fall der Genehmigung dieses Kraftwerks vereinbaren die Vertragsparteien …«.

Sollten keine weiteren, bislang unbekannten Verträge existieren, baut Vattenfall also definitiv auf eigenes Risiko. Zudem hat Vattenfall am 28.09.2007 eine Risikoübernahmeerklärung einschließlich der Verpflichtung zur Wiederherstellung des früheren Zustandes abgegeben.

Angesichts dieser Lage hat Vattenfall keine Erfolgsaussichten, aus den bisherigen Entscheidungen der Stadt einen Schadensersatzanspruch abzuleiten.

Eine Versagung der beantragten Genehmigung stellt sich insbesondere wegen der wasserrechtlichen Probleme des Vorhabens als die einzig rechtskonforme Entscheidung dar.

Dazu Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg: »Vattenfall ist das finanzielle Risiko der vorläufigen Maßnahmen bewusst und in Kenntnis der hohen rechtlichen Risiken des Vorhabens eingegangen. Drohungen gegenüber der Stadt und Panikmache in der Öffentlichkeit sind daher unseriös.«

Für Rücksprachen:

Paul Schmid, BUND-Pressesprecher
Email: presse.hamburg@bund.net
Tel.: (040) 600387-12




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