1. Oktober 2008
BUND kündigt Klage gegen Moorburg an
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die hohen Auflagen für den Bau des Kohlekraftwerks Moorburg, hält aber daran fest, dass die Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen. „Der Energiekonzern Vattenfall wird die Auflagen früher oder später mit wirtschaftlichen Argumenten anfechten“, prophezeite der Bundesvorsitzende des BUND, Prof. Dr. Hubert Weiger, am Mittwoch in Hamburg. Damit werde Vattenfall selbst beweisen, dass der Betrieb des gigantischen Kohlekraftwerks nicht mit dem Schutz der Elbe und einer modernen Klimapolitik vereinbar ist.
Mit Hamburg-Moorburg sei nun das siebte neue Kohlekraftwerk in Deutschland genehmigt, weitere 24 seien in Planung. Da es nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Deutschland nahezu unmöglich sei, den Betreibern aus Klimaschutzgründen eine Genehmigung zu versagen, müssten an jedem Standort alle Umweltauswirkungen der Kraftwerke darauf geprüft werden, ob sie zur Ablehnung des jeweiligen Kraftwerks führen könnten. „In Hamburg sind dies die gravierenden Folgen der Kraftwerkskühlung auf die Elbe. Die jetzt erteilten Auflagen für die Kühlung sowie die Pläne, die Fernwärmeerzeugung Hamburgs zügig von Kohle auf klimafreundliche Energieträger umzustellen, sind ein Schritt in die richtige Richtung und führen das Kohlekraftwerk Moorburg in der beantragten Form ad absurdum“, so Prof. Weiger. Da andere politische Konstellationen die Auflagen aber wieder aufheben könnten, dürfe das Kraftwerk erst gar nicht genehmigt werden.
Für den Landesverband Hamburg des BUND kündigte Geschäftsführer Manfred Braasch deshalb an, dass der BUND und vielleicht auch andere Umweltverbände die Genehmigung für das Kohlekraftwerk gerichtlich überprüfen lassen werden. „Sollte sich herausstellen, dass sie trotz der Auflagen rechtswidrig war und das dann fertiggestellte Kraftwerk nicht in Betrieb gehen kann, wird es für die Stadt und den Vattenfall-Konzern teuer“, warnte Braasch.
Damit die Politik grundsätzlich eine Chance habe, ihre eigenen Klimaziele zu verwirklichen und die Weichen für eine zukunftsfähige Energieversorgung ohne Kernenergie und Kohle zu stellen, müssen laut BUND nun dringend die Bundesgesetze geändert werden. Hier könne die Regierung kurzfristig in der derzeit laufenden Erarbeitung des Umweltgesetzbuches (UGB) einen Mindestwirkungsgrad für Kraftwerke vorschreiben. Läge dieser bei etwa 60 Prozent, hätten Kohlekraftwerke keine Chance. Moorburg liegt bezogen auf die Stromproduktion bei 46,5 Prozent.
Ein gutes Instrument, um eine klimaschonende Energieversorgung durchzusetzen, sieht der BUND in einem konsequenten Emissionshandel. Zum einen müssten die Konzerne für die Verschmutzungsrechte bezahlen, zum anderen müssten die Kontingente sehr knapp gehalten werden, um eine Steuerungswirkung auszulösen. „Ab einem Zertifikatspreis von etwa 30 € werden Kohlkraftwerke wie das in Moorburg unwirtschaftlich“, sagte Prof. Weiger.
Zu guter Letzt fordert der Bundesvorsitzende, dass es bei derartigen Großprojekten künftig keine Vorabgenehmigungen mehr geben darf. Dieses Instrument habe aktuell in Hamburg gezeigt, dass mit jeder verbauten Million der politische Druck auf die Genehmigungsbehörden wächst. Eine objektive Beurteilung der Antragsunterlagen sei dann kaum noch möglich.
Nach der bitteren Erfahrung mit der Rechtslage, wonach der Klimaschutz für die Genehmigung der Kohlekraftwerke so gut wie keine Rolle spielt, müsse die GAL zur Sicherung ihrer Glaubwürdigkeit nun zusammen mit dem Koalitionspartner auf Bundesebene die nötigen Änderungen der Gesetze voranbringen. „Wenn die Grünen ihr Versagen beim Kohlekraftwerk Moorburg wettmachen wollen, müssen sie daraus auf Bundesebene Konsequenzen ziehen“, so Weiger.
Für Rücksprachen:
Paul Schmid, BUND-Pressesprecher
Email: presse.hamburg@bund.net
Tel.: (040) 600387-12