4. August 2016

Luftschadstoffe: Beschwerde der Stadt gegen Zwangsgeldentscheidung nicht nachvollziehbar

Mit großem Unverständnis hat heute der BUND Hamburg auf die Ankündigung des Hamburger Senates reagiert, gegen den Zwangsgeldbeschluss des Verwaltungsgerichts in Sachen Luftreinhaltung vorzugehen.

„Die Rechtslage ist eindeutig. Die Grenzwerte zum Schutz der Menschen werden deutlich überschritten und Hamburg tut zu wenig für eine bessere Luftqualität. Es bleibt daher völlig unverständlich, dass der Senat trotzdem die Gerichte beschäftigt und letztlich Steuergelder aus dem Fenster wirft. Der Senat sollte sich lieber darauf konzentrieren, in der Sache voranzukommen und wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung umsetzen", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Zum Hintergrund:

Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Stickoxide gelten seit 2010 und werden in weiten Teilen Hamburgs seit Jahren überschritten. Ein Großteil der Emissionen stammt aus dem PKW- und LKW-Verkehr. Der BUND Hamburg hatte daraufhin die Stadt gemeinsam mit einem Anwohner auf Einhaltung der Grenzwerte verklagt und im April 2015 ein rechtskräftiges Urteil erstritten. Danach war der Senat aufgefordert, „schnellstmöglich" wirksame Maßnahmen für eine bessere Luftreinhaltung auf den Weg zu bringen.

Die federführende Behörde für Umwelt und Energie legte daraufhin einen Fahrplan für einen neuen Luftreinhalteplan vor. Dieser wäre erst 2018 fertig gewesen. Gegen diese deutlich zu lange Bearbeitungszeit ist der BUND Hamburg mit einem Zwangsgeldantrag vorgegangen. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21.07.2016 (9 V 1062/16) ein „säumiges Verhalten" der Behörde festgestellt und ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro für den Fall festgesetzt, dass die Stadt nicht bis zum 30.06.2017 einen neuen Luftreinhalteplan vorlegt.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12




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