25. Januar 2010
Moorburg-Trasse
Nachdem das Verwaltungsgericht Hamburg vor wenigen Tagen die Plangenehmigung für die Moorburg-Fernwärmetrasse im Eilverfahren als nicht zu beanstanden eingeschätzt hat, legt der BUND Hamburg gegen diesen Beschluss am heutigen Montag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) ein. Das Verwaltungsgericht hat in der ersten Instanz ganz offensichtlich eine wichtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht genügend gewürdigt und kommt daher aus Sicht des BUND zu einer falschen Entscheidung.
„Der BUND ist weiterhin der Auffassung, dass aufgrund des vereinfachten Plangenehmigungsverfahrens die Beteiligungsrechte des Verbandes und der Anwohner ausgehebelt wurden und die Abwägung der zuständigen Fachbehörde fehlerhaft war", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Das Fällen von 400 Bäumen, die mögliche Zerstörung von Fledermausquartieren, Bauarbeiten im Bereich von Hamburgs größter Sturmmöwenkolonie sowie die nachhaltige Beeinträchtigung des Grünzugs Altona sind laut BUND als erhebliche Umweltauswirkungen zu sehen. Entsprechend hätte eine so genannte Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer formalen Beteiligung der Naturschutzverbände durchgeführt werden müssen.
Der BUND hat ergänzend zur Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht auch einen so genannten Hängebeschluss beantragt, um bei Beginn der Fällarbeiten eine kurzfristige Entscheidung des Gerichts über einen Baustopp zu erwirken.
Unterstützung für die Beschwerde erhält der BUND von vielen Anwohnern und Aktivisten an der Trasse, der Bürgerinitiative „Moorburgtrasse stoppen", von attac hamburg und ROBIN WOOD.
BUND Hamburg: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387 12
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