22. März 2010

Kraftwerk Moorburg: Vergleich zwischen Vattenfall und Bundesrepublik Deutschland?

Nach Informationen des BUND Hamburg ist das Schiedsgerichtsverfahren vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID), das der Energiekonzern Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hat, ab dem 15. März 2010 für zunächst für sechs Monate ausgesetzt worden.

Vattenfall hatte im Zuge des Genehmigungsverfahrens für das umstrittene Kohlekraftwerk Moorburg der Stadt Hamburg „enteignungsgleiche Auflagen" vorgeworfen und beim ICSID Schadensersatz in Höhe von 1,4 Mrd. Euro geltend gemacht. Ein solches Vorgehen eines Staatskonzerns gegen ein befreundetes EU-Mitgliedsland ist bislang ohne Beispiel.

Die Aussetzung des Verfahrens wird als eher ungewöhnlicher Schritt eingeordnet und deutet darauf hin, dass ein Vergleich angestrebt wird. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium könnte Vattenfall eine Summe X anbieten, um das Verfahren vom Tisch zu bekommen. „Dies käme einer politischen Erpressung gleich und würde zudem die Gefahr bergen, dass weitere Unternehmen künftig eventuelle Genehmigungsauflagen vor dem Internationalen Schiedsgericht torpedieren", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND Hamburg fordert das Bundeswirtschaftsministerium und auch die Stadt Hamburg auf, einen Vergleich abzulehnen und keine Zahlungen an den Energiekonzern Vattenfall zu leisten. Die wasserrechtlichen Auflagen stellen keineswegs „enteignungsgleiche Tatbestände" her, sondern müssten sogar noch strenger ausgelegt werden. Dies hat der BUND Hamburg mittlerweile auch dem ICSID in einer ausführlichen Stellungnahme mitgeteilt.

Für Rückfragen:
Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer, Tel. 040 - 600 387 12 




Moorburg verhindern

Für die Klage gegen das Kohlekraftwerk Moorburg ist der BUND auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Helfen Sie mit Ihrer Spende!

Suche

Zur diesjährigen Mitgliederversammlung plant der BUND Hamburg eine Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung. Einzelheiten dazu finden Sie hier.