4. Mai 2012
Kraftwerk Moorburg: Vattenfall verweigert Gewässerschutz aus Profitinteresse
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat gegenüber dem BUND Hamburg angekündigt, dass es noch vor der Sommerpause einen mündlichen Verhandlungstermin zur Klage des Verbandes gegen das umstrittene Kohlekraftwerk Moorburg geben soll. Kern der Klage ist die Wasserrechtliche Erlaubnis, die es dem Betreiber Vattenfall erlaubt, im Regelbetrieb gigantische Mengen Wasser zur Kühlung des Kraftwerks aus der Süderelbe zu entnehmen und erwärmt wieder einzuleiten.
Mit einem ganzjährigen Betrieb des im Bau befindlichen Hybridkühlturms könnte die damit verbundene Belastung der Elbe deutlich reduziert werden. Im Gegensatz zur ökologisch hochproblematischen Durchlaufkühlung, bei der 64 m³ Elbwasser pro Sekunde entnommen werden, würde bei der Kreislaufkühlung (Hybridkühlturm) lediglich 1 m³ pro Sekunde Elbwasser benötigt. Kleinstlebewesen und die Fischfauna würden entsprechend weniger geschädigt und es käme zu keiner weiteren Verschlechterung der Sauerstoffverhältnisse.
Während eines dreitägigen Erörterungstermins vor dem OVG Anfang April hatte Vattenfall eine Antwort auf die Frage, wie hoch die wirtschaftlichen Einbußen bei einem ganzjährigen Betrieb des im Bau befindlichen Hybridkühlturms seien, verweigert.
Der BUND Hamburg hat nun anhand der verfügbaren Daten nachgerechnet, welche Verluste dem Unternehmen voraussichtlich entstehen würden. Der Betrieb des Hybridkühlturms reduziert den Wirkungsgrad des Kraftwerkes von 46,5 % auf 45,4 %. Vattenfall würde entsprechend weniger Strom verkaufen können, der Umsatz reduziert sich um ganze 2,5 %. Bei einem von Vattenfall selbst prognostizierten Jahresgewinn von 150 Millionen Euro aus dem Kraftwerksbetrieb (HAN vom 20. 10. 2011) wären die Gewinneinbußen somit vernachlässigbar.
„Vattenfall verweigert sich einem deutlich besseren Gewässerschutz aus reinem Profitinteresse. Das schwedische Staatsunternehmen ist am Zustand der Elbe offensichtlich nicht interessiert, Hauptsache es gibt einen möglichst hohen Gewinnabfluss Richtung Stockholm. Fatal ist, dass die Stadt Hamburg diese Haltung mit einer fehlerhaften Wasserrechtlichen Erlaubnis zu legitimieren versucht", sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Der BUND Hamburg erarbeitet derzeit einen aktuellen Schriftsatz mit den wesentlichen Argumenten gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis und hofft nun auf eine zügige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.
Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 38 712