21. Januar 2013
OVG Hamburg stoppt Kühlwassernutzung für Kohlekraftwerk Moorburg / Sieg für den Gewässerschutz an der Elbe
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg hat die Kühlwassernutzung aus der Elbe für den Betrieb des Kohlekraftwerks Moorburg mittels der sogenannten Durchlaufkühlung untersagt. Damit wird der Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Hamburg, in der Sache vollumfänglich stattgegeben.
„Dies ist ein großer Tag für den Gewässerschutz an der Tideelbe. Die Entnahme von gigantischen 64 m³ Elbwasser pro Sekunde für Kühlzwecke ist nun gerichtlich untersagt", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Die Kühlwasserentnahme hätte vor allem die Fischfauna geschädigt, Kleinstorganismen in großem Umfang abgetötet und die Sauerstoffsituation in der Tideelbe weiter verschärft.
Der Betreiber Vattenfall kann allerdings auf den bereits in Bau befindlichen Hybridkühlturm zurückgreifen und somit das Kraftwerk im Grundsatz mittels Kreislaufkühlung betreiben. „Das Kohlekraftwerk Moorburg bleibt weiterhin mit dem Klimaschutz unvereinbar, aber zumindest der Gewässerschutz ist entscheidend vorangekommen", so Manfred Braasch.
Der BUND Hamburg wurde in diesem Wasserrechtlichen Verfahren, dass seit 2008 läuft, von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte vertreten und geht davon aus, dass diese Entscheidung für weitere Kraftwerksplanungen, die auf Flusswasser zu Kühlzwecken zurückgreifen, bundesweit richtungsweisend ist.
Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387-12