BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


7. Dezember 2012

BUND Hamburg verwahrt sich gegen Anschuldigungen des CDU-Abgeordneten Dr. Scheuerl

Mit Pressemitteilung vom heutigen Tage wiederholt der CDU-Abgeordnete Dr. Walter Scheuerl seine Anschuldigungen aus dem Sommer letzten Jahres, der BUND Hamburg hätte angeblich gegen die Vorgaben der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit verstoßen. Dies hätte seine Ursache im Engagement des Verbandes im Rahmen der Volksinitiative UNSER HAMBURG - UNSER NETZ.

Dazu Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND:

„Die Vorwürfe sind altbekannt und die Sache liegt derzeit beim Finanzgericht Hamburg zur Klärung. Wenn er in seiner Pressemitteilung "korrekte Anerkennung des geltenden Rechts" und „vollständige Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den BUND Hamburg für 2010 und 2011 fordert", liegt der Verdacht nahe, dass er die Urteilsfindung des Finanzgerichts beeinflussen will. Er muss sich fragen lassen, ob er seine Autorität als

Bürgerschaftsabgeordneter nicht missbräuchlich einsetzt und in wessen Auftrag er handelt."

Zum Hintergrund:

Herr Dr. Scheuerl hatte bereits mit Meldung vom 16. Juni 2011 dem BUND Hamburg eine Mittelfehlverwendung unterstellt. Der BUND Hamburg hat sich daraufhin direkt an das zuständige Finanzamt Hamburg-Nord gewandt und um Klärung des Sachverhalts gebeten. Dieser Vorgang liegt mittlerweile beim Finanzgericht Hamburg. Der BUND Hamburg sieht sein Engagement in den Jahren 2010 und 2011 weiterhin durch den rechtlichen Rahmen der steuerlichen Gemeinnützigkeit gedeckt.

Für Rückfragen: Paul Schmid, T: 040 - 600 387-12


Quelle: http://bund-hamburg-archiv.bund.net/nc/presse/pressemitteilungen_hamburg/detail/browse/18/artikel/bund-hamburg-verwahrt-sich-gegen-anschuldigungen-des-cdu-abgeordneten-dr-scheuerl/