5. April 2013

Streit um saubere Luft jetzt vor Gericht

Weil der Hamburger Senat keine ausreichenden Maßnahmen ergreift, um die Bevölkerung vor der hohen Stickstoffdioxidbelastung (NO2) wirksam zu schützen, hat der BUND jetzt zusammen mit einem betroffenen Bürger aus Altona Klage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht.

"In Hamburg sind derzeit rund 220.000 Menschen einer Stickoxidbelastung ausgesetzt, die als gesundheitsgefährdend gilt und der Senat will das Problem erst um das Jahr 2020 in den Griff bekommen", kritisiert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. "Dies ist unverantwortlich und widerspricht dem geltenden europäischen Recht", so Braasch. Erst im Februar hatte die Europäische Kommission deshalb den Antrag Hamburgs abgelehnt, die von der Kommission vorgegebene Frist bis zum 1. Januar 2015 zu verlängern. Hamburg habe nicht nachgewiesen, dass die Einhaltung des NO2-Grenzwertes bis zu diesem Datum erreicht werden könne.

Auch für den privaten Kläger Matthias Pätzold, der direkt an der hoch belasteten Max-Brauer-Allee wohnt und dessen Arbeitsplatz ebenfalls von den Grenzwertüberschreitungen betroffen ist, ist das Verhalten des Hamburger Senats unerträglich: "Es kann doch nicht sein, dass die Europäische Union Gesetze erlässt, um ihre Bürger zu schützen, und eine Stadt wie Hamburg setzt sich achselzuckend darüber hinweg. Ich erwarte, dass der Senat wirklich alles dafür tut, um die Schadstoffwerte zu senken."

Der BUND und Matthias Pätzold gehen davon aus, dass das Gericht die Stadt Hamburg dazu verpflichten wird, zeitnah einen neuen Luftreinhalteplan zu erstellen, der nachweisbar dazu geeignet ist, die Stickstoffdioxidwerte wirksam zu reduzieren. Dazu müssten aus Sicht der Kläger so schnell wie möglich alle Kreuzfahrtschiffe im Hamburger Hafen "an die Steckdose" gelegt und vor allem der Straßenverkehr in den besonders belasteten Gebieten deutlich verringert werden. Möglich wäre dies etwa mit einer strengen Umweltzone oder einer City-Maut, die nur Fahrzeugen mit einer wirksamen Technik zur NO2-Minderung die Zufahrt in die Hamburger Innenstadt erlaubt.

Der vom BUND beauftragte Anwalt Rüdiger Nebelsieck von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte ist optimistisch, dass die Klage im Sinne der Hamburger Bürgerinnen und Bürger erfolgreich sein wird: "In anderen deutschen Städten wie etwa München oder Wiesbaden haben die Gerichte den betroffenen Privatpersonen und Verbänden in nahezu identischen Verfahren Recht gegeben. Die Stadt Wiesbaden hat daraufhin ihren Widerstand aufgegeben und erst im vergangenen Jahr eine Umweltzone eingeführt", so Nebelsieck.  

Für Rückfragen:
Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12
Rüdiger Nebelsieck, Kanzlei Mohr Rechtsanwälte, Tel. (040) 306 24 0




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