21. September 2006
VG Schleswig zum Mühlenberger Loch:
In seinem heutigen Urteil hat das Verwaltungsgericht Schleswig der Klage von BUND und NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss der Stadt Hamburg zum Ausgleich Mühlenberger Loch voll stattgegeben und den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben. Die beiden Naturschutzverbände hatten sich dagegen gewehrt, dass als Ausgleich für die Zuschüttung des Mühlenberger Loches (für ein Bauvorhaben der Firma EADS) ein Eingriff in das Naturschutzgebiet Haseldorfer Marsch in Schleswig-Holstein erfolgen sollte.
„Das absurde Ergebnis dieses Ausgleichs wäre gewesen, dass es statt vorher zwei hochwertigen Schutzgebieten mit unterschiedlichen Funktionen nach dem „Ausgleich“ nur noch ein einziges Schutzgebiet mit einer anderen Funktion gegeben hätte“, so die BUND-Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten aus Schleswig-Holstein. „Aus zwei mach eins kann kein Ausgleich sein.“
Auch der NABU-Vorsitzende Hermann Schultz (Schleswig- Holstein) begrüßt das eindeutige Urteil: „Dass fünf Jahre nach dem Eingriff in das Mühlenberger Loch zugunsten eines Privatunternehmens noch immer kein adäquater Ausgleich stattgefunden hat, ist ein Skandal. Die Naturschutzverbände hatten bereits frühzeitig im Genehmigungsverfahren auf das rechtliche Problem hingewiesen. Die Stadt Hamburg hat dies in bekannter Arroganz ignoriert, entsprechend schmerzhaft fällt ihr dies jetzt auf die Füße.“
Aus Sicht der Verbände muss die Stadt Hamburg umgehend einen rechtlich und fachlich ausgewogenen Vorschlag für die Kompensation der teilweisen Zerstörung des Mühlenberger Loches, eines der wertvollsten Süßwasser-Wattflächen in Europa, vorlegen. Wegen fehlenden Kompensationsmaßnahmen hatte der BUND Hamburg bereits im April 2005 eine EU-Beschwerde eingelegt, da das europäische Naturschutzrecht eindeutig einen „zeitnahen“ Ausgleich vorschreibt. „Nach diesem Urteil liegt es nahe, dass der EU-Kommission der Geduldsfaden reißt und alsbald ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt wird“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
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Ingo Ludwichowski, Geschäftsführer NABU Schleswig-Holstein, Tel.: 04321-953073
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