1. März 2011
Vattenfall verhält sich rechtswidrig
Nach Auswertung des aktuellen Leitfadens von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen kommt der BUND zu dem Schluss, dass der Energiekonzern Vattenfall als Betreiber die Informationen über das Hamburger Fernwärme- und Stromnetz unverzüglich an die Stadt Hamburg übermitteln muss. So heißt es in dem Leitfaden wörtlich [1]: „Der Altkonzessionär ist daher verpflichtet, der Gemeinde diejenigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die potentielle Bieter benötigen, um effektiv an der Vergabe der Konzession teilzunehmen".
Gegenwärtig klagt die Stadt Hamburg gegen Vattenfall, da das Unternehmen den entsprechenden Passus des 1993 geschlossenen Konzessionsvertrages als ungültig erachtet und die Herausgabe der Informationen zum Zustand und damit zum Wert der Netze verweigert.
„Die Aussagen von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur sind eindeutig. Vattenfall ist zur Herausgabe verpflichtet - dies sollten die Verantwortlichen des schwedischen Staatskonzerns endlich erkennen. Und die Hamburger Regierung sollte sich angesichts der skandalösen Verweigerungshaltung Vattenfalls überlegen, ob die Stadt dem Unternehmen weiterhin durch offizielle Unterstützung der Vattenfall-Lesetage eine werbewirksame Plattform geben will", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Da die Konzessionsverträge in Hamburg 2014 auslaufen, sind jetzt die politischen Weichenstellungen für eine Neuvergabe zu stellen. Auch die zukünftig regierende SPD will die Konzessionen neu regeln, favorisiert aber keine wirkungsvolle Übernahme in die Öffentliche Hand. Die Initiative „Unser Hamburg - Unser Netz" wird daher im Juni 2011 die vollständige Rücknahme der Netze mit einem Volksbegehren einfordern.
Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387 12
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Diskussionsbeitraege/101215_Leitfaden_Konzessionsrecht_BNetzA-BKartA.PDF; Seite 9ff.