29. Juni 2006
Novelle des Naturschutzgesetzes: bundesrechtswidriges Investitionshemmnis
Die von Umweltsenator Freytag vorgelegte Novelle des Hamburger Naturschutzgesetzes ist nach Einschätzung des BUND Hamburg in Teilen bundesrechtswidrig, naturschutzfachlich unzureichend und birgt für zukünftige Investitionen und Planungen eine deutliche Rechtsunsicherheit. Besonders problematisch sind die Gesetzesnormen bei der Eingriffsregelung und der Verbandsklage. So soll festgeschrieben werden, dass bei Maßnahmen im Hafengebiet und an der Elbe per Gesetzdefinition kein Eingriff vorliegt und somit nicht ausgeglichen werden muss. Dies ist eindeutig bundesrechtswidrig, bei konkreten Projekten riskiert die Stadt also ohne Not einen langwierigen Rechtsstreit.
Das Klagerecht der anerkannten Naturschutzverbände soll im Hamburger Gesetz gar nicht mehr geregelt werden, sodass das in diesem Punkt veraltete Bundesnaturschutzgesetz anzuwenden ist. Maßgeblich ist aber die Vorgabe der europäischen Öffentlichkeitsrichtlinie, die aufgrund fehlender Umsetzung in Deutschland direkt gilt und den Naturschutzverbänden umfassende Klagerechte einräumt. Senator Freytag nimmt durch diese Regelungslücke in Kauf, dass zukünftig unklar ist, welche Verfahren gerichtlich überprüft werden können. Genau diese Rechtssicherheit wollen aber Unternehmen vor ihren Investitionsentscheidungen kennen. Und die Erfahrung zeigt zudem, dass bei einer gerichtlichen Überprüfbarkeit von privater und öffentlicher Hand deutlich sorgfältiger geplant und gearbeitet wird.
»Der Gesetzesentwurf ist ein Armutszeugnis für den Senator«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. »Offensichtliche Verstösse gegen Bundes- und Europarecht können weder im Sinne des Naturschutzes noch einer Planungssicherheit in Hamburg sein.
Weitere Kritikpunkte liegen im Bereich des Artenschutzrechtes, der Regelung zum Biotopverbund und vor allem bei der Landschaftsplanung. Dieses wichtige Instrument – gerade für die Programmatik »Wachsende Stadt» - soll zukünftig nur noch einstufig auf der Ebene einen Landschaftsprogramms bearbeitet werden. Damit fehlen flächenscharfe planerische Vorgaben für die Stadt- und Landschaftsentwicklung gerade in den Bezirken.
»Herr Senator Freytag spricht gern von der angeblichen »Naturschutz-Hauptstadt Hamburg«. Die Vorlage eines untauglichen Naturschutzgesetzes offenbart einmal mehr den wirklichen Stellenwert des Naturschutzes im Hause Freytag«, sagt Manfred Braasch.
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